
Etwa 400 Mal wurde die evangelische Kirche im Freistaat 2024 um Kirchenasyl gebeten. Nur in wenigen Fällen gewährten Gemeinden den Schutz.
Die evangelische Kirche in Sachsen beobachtet keinen Anstieg bei den Fällen von Kirchenasyl. 2024 habe es etwas mehr als 400 Anfragen gegeben, teilte Tabea Köbsch, Sprecherin des Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamtes Sachsen, mit. Sechs Kirchenasyle wurden demnach tatsächlich durchgeführt.
„Kirchenasyl wird also verantwortungsvoll, nicht inflationär gehandhabt, wie von bestimmten Seiten unterstellt wird“, betonte Köbsch. Es handelt sich demnach um eine Angelegenheit der einzelnen Gemeinden vor Ort, die Landeskirche vermittelt bei der Suche nach einer Lösung mit den staatlichen Stellen.
Aktuell seien die Anfragezahlen wie im Vorjahr, sagte Köbsch. Nähere Angaben zu laufenden Fällen macht das Landeskirchenamt aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes nicht.
Vereinbarung zwischen Kirchen und Behörde
Für das Kirchenasyl haben Vertreter der katholischen und evangelischen Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2015 eine Vereinbarung getroffen. Sie sieht vor, dass in besonderen Härtefällen der Asylantrag erneut geprüft wird. Die Kirchen legen dem Bundesamt dazu ein Dossier vor, dass den Härtefall ausführlich begründet. Das Kirchenasyl ist aber nicht in den geltenden deutschen Gesetzen geregelt.
2024 wurden 1.840 Dossiers für ein Kirchenasyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eingereicht, wie die Behörde Anfang des Jahres mitteilte. In nur einem Fall erkannte das Bamf eine außergewöhnliche Härte an.