Verweigerter Hammelsprung: AfD-Klage scheitert vor Bundesverfassungsgericht

  • Juni 24, 2025

Eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion wegen eines verweigerten sogenannten Hammelsprungs im Parlament ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht verwarf sie nach Angaben vom Dienstag als unzulässig. Es ging um eine nächtliche Abstimmung im Juni 2019. (Az. 2 BvE 3/20)

Bei einem Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Saal und kehren dann durch Türen für „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ zurück. So können sie gezählt werden. In der Sitzung in der Nacht zum 28. Juni 2019 bezweifelte die AfD während einer Debatte über Datenschutz wie schon mehrmals zuvor, dass der Bundestag beschlussfähig war. Sie forderte einen Hammelsprung, weil zu wenige Abgeordnete anwesend seien.

Die damalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) wies den Antrag auf einen Hammelsprung im Einvernehmen mit der Sitzungsleitung jedoch zurück. Sie argumentierte, die Beschlussfähigkeit sei gegeben. Der Ältestenrat des Bundestags erklärte dies am nächsten Tag für rechtens.

Der Bundestag ist laut Geschäftsordnung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bei Zweifeln an der Beschlussfähigkeit kann eine Fraktion eine Zählung der Anwesenden beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Beschlussfähigkeit auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht wird.

Per Eilantrag wollte die AfD verhindern, dass drei in jener Nacht beschlossene Gesetze in Kraft treten, scheiterte aber damit bereits im September 2019. Im Mai 2020 erhob sie Organklage unter anderem gegen den Bundestag, das Bundestagspräsidium, Roth und den damaligen Vizepräsidenten Hans-Peter Friedrich (CSU). Dabei ging es nicht nur um den Juni 2019, sondern auch um die Nacht zum 8. November 2019.

Hier zweifelte die AfD-Fraktion ebenfalls die Beschlussfähigkeit an. Friedrich äußerte zuerst die Meinung, dass der Bundestag beschlussfähig sei. Auf Antrag der AfD hielt er aber eine namentliche Abstimmung ab, stellte schließlich die Beschlussunfähigkeit fest und hob die Sitzung auf.

Die AfD-Fraktion sah ihre Rechte verletzt und gab an, die Mitglieder des Bundestagspräsidiums hätten im Geheimen vereinbart, bei Zweifeln der AfD die Beschlussfähigkeit jeweils zu bejahen. Dafür trug die Fraktion aber nur „vage Anhaltspunkte“ vor, wie das Gericht ausführte. „Bloße Vermutungen ins Blaue hinein“ reichten nicht aus.

Der Antrag zur Sitzung vom Juni 2019 sei zu spät gestellt worden. Beim Antrag zur zweiten Bundestagssitzung habe die AfD nicht aufgezeigt, wie ihre Rechte verletzt worden sein könnten.

  • Ähnliche Beiträge

    • Juni 25, 2025
    Allianz in schwierigen Zeiten: Bündnis mit Trump: Was vom Nato-Gipfel zu erwarten ist

    Zu seiner Ankunft beim Nato-Gipfel bekommt US-Präsident Donald Trump kräftig Honig ums Maul geschmiert. Nun müssen die Europäer hoffen – obwohl der Text für die Abschlusserklärung schon steht.

    • Juni 25, 2025
    Schluss mit Behörden-Pingpong: „Die Verwaltungsreform ist eine Daueraufgabe“

    Das Landesparlament will die Verwaltungsreform beschließen. Aber auch wenn die nötigen Mehrheiten zustande kommen, bleibt noch viel zu tun.

    Du hast verpasst

    Allianz in schwierigen Zeiten: Bündnis mit Trump: Was vom Nato-Gipfel zu erwarten ist

    • Juni 25, 2025
    Allianz in schwierigen Zeiten: Bündnis mit Trump: Was vom Nato-Gipfel zu erwarten ist

    Wetter: Große Waldbrandgefahr in Bayern

    • Juni 25, 2025
    Wetter: Große Waldbrandgefahr in Bayern

    Verkehrspolitik: Gericht entscheidet über Volksbegehren „Berlin autofrei“

    • Juni 25, 2025
    Verkehrspolitik: Gericht entscheidet über Volksbegehren „Berlin autofrei“

    Schluss mit Behörden-Pingpong: „Die Verwaltungsreform ist eine Daueraufgabe“

    • Juni 25, 2025
    Schluss mit Behörden-Pingpong: „Die Verwaltungsreform ist eine Daueraufgabe“

    Finanzen: JU-Chef nennt Haushalt „Wette“ auf Kosten der Jungen

    • Juni 25, 2025
    Finanzen: JU-Chef nennt Haushalt „Wette“ auf Kosten der Jungen

    Parlament: So soll die Corona-Kommission des Bundestags aussehen

    • Juni 25, 2025
    Parlament: So soll die Corona-Kommission des Bundestags aussehen