
In den ersten vier Klassenstufen der saarländischen Schulen ist künftig die Benutzung von privaten Handys verboten. Damit sollen Kinder vor allem vor Gewalt und Mobbing geschützt werden.
Die Benutzung von privaten Smartphones und Smartwatches ist im Saarland in den ersten vier Jahrgangsstufen der Grund- und Förderschulen künftig verboten. Der Landtag in Saarbrücken beschloss mit seiner absoluten SPD-Mehrheit ein Gesetz über die digitale Bildung an den Schulen des Landes, in dem ein entsprechender Passus enthalten ist. Demnach dürfen die Schülerinnen und Schüler zwar Smartphones mit in die Schule bringen, dort aber nicht benutzen.
In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es, das Verbot solle „selbst- und drittschädigende Nutzung“ von Handys verbieten. Dabei gehe es um „Phänomene des heimlichen Aufzeichnens von Unterricht in Bild und Ton, des Bullying und des Cybermobbing“ sowie um Gewaltdarstellungen. Das Handyverbot könne auch „einer Verdrängung der sprachlichen und sozialen Interaktion zwischen Schülerinnen und Schülern“ entgegenwirken.
„Dieses Gesetz ist ein Meilenstein. Mit dem heutigen Tag schreiben wir Bildungsgeschichte im Saarland“, sagte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD). Das Saarland stelle als erstes Bundesland allen Schülerinnen und Schülern digitale Endgeräte ab der Klassenstufe 3 flächendeckend zur Verfügung. Das Land schaffe erstmals „eine verbindliche rechtliche Grundlage für digitale Bildung mit klaren Regeln, verlässlichen Strukturen und dem Anspruch auf echte Teilhabe“.
Opposition spricht von einer „Wundertüte“
Das Gesetz sei „bestenfalls eine Wundertüte“ für die Schulen, Gemeinden und Landkreise, sagte hingegen Jutta Schmitt-Lang (CDU). Die Regierung lege kein pädagogisches Rahmenkonzept vor und erlaube „völlige Unklarheit“ über die geplanten Finanzierungsregelungen und mögliche zusätzliche Arbeitsbelastungen bei den Schulträgern. „Wir wollten zumindest gesetzlich regeln, dass keine Finanzierungslücke entsteht, die den Schulträgern, den Kreisen und Kommunen, den Hals zuzieht.“, sagte sie.
Die Opposition hatte unter anderem bemängelt, dass es für die etwas älteren Schüler keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Smartphone-Nutzung geben solle. Bei einer Anhörung im Landtag hätten die Schulträger und die Lehrerinnen und Lehrer „sehr klar gesagt, dass sie einen klaren Rahmen wollen und nicht alles selbst entscheiden wollen“, sagte Schmitt-Lang. Sie warf der Regierung vor, sich „unter dem Deckmantel der Mitbestimmung vor der Verantwortung zu drücken“. Ein Abänderungsantrag der CDU wurde abgelehnt.
SPD spricht von „Zusammenarbeit statt Bevormundung“
Der Abgeordnete Sascha Haas (SPD) wies die Kritik zurück: Man setze „auf Vertrauen in die Schulgemeinschaft statt wie die CDU auf Kontrolle“. SPD und Landesregierung wollten „Zusammenarbeit statt Bevormundung wie die CDU“. Er fügte hinzu: „Und wir setzen auf pädagogische Freiheit statt auf reine Symbolpolitik.“ Es gebe „zwei völlig unterschiedliche Vorstellungen davon, wie Bildung im digitalen Zeitalter gestaltet werden kann“.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass digitale Endgeräte künftig geleast werden können. Dies soll sicherstellen, dass alle Schüler mit aktueller Technik arbeiten können. Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 müssen Eltern eine Gebühr von 160 Euro pro Jahr zahlen. Diese deckt die Schulbuchausleihe und die Tablet-Ausleihe ab. Bei den Grundschulen soll die Gebühr niedriger liegen. Das neue Gesetz regelt auch den Distanzunterricht in Pandemien, bei Hochwasser oder bei Glatteis. Damit sollen künftig Einzelfallentscheidungen von Schulen überflüssig werden.
Außerdem wurde die Teilbeschulung – beispielsweise für Jugendliche, die aus medizinischen Gründen nur an Teilen des Unterrichts teilnehmen können – in das Schulgesetz aufgenommen.