ADAC: Bis zu 10.000 Euro Strafe: Das darf niemals im Auto liegen

  • April 26, 2025

Es gibt zahlreiche Gegenstände, die man bei einer Polizeikontrolle im Auto haben muss. Gleichzeitig gibt es auch verbotene Dinge, die beim Mitführen im Auto hohe Strafen nach sich ziehen können.

Die Pflichtausstattung eines Autos ist schnell erzählt: Wer in Deutschland mit einem Pkw unterwegs ist, muss einen gültigen Führerschein, den Fahrzeugschein (nicht Brief!), eventuelle Papiere für bauliche Veränderungen am Fahrzeug, ein Warndreieck, eine Warnweste und einen aktuellen, nicht abgelaufenen Verbandskasten mitführen. Wenn man bei einer Polizeikontrolle gegen die Mitführpflicht verstößt, drohen kleinere, aber ärgerliche Bußgelder.

Richtig teuer wird es allerdings dann, wenn man Dinge im Auto transportiert, die man überhaupt nicht mitführen darf. Die Rede ist von bestimmten Messern. Davor warnt der ADAC in einem kurzen Video. Kurz deshalb, weil es eigentlich gar nicht so viel zu erklären gibt.

Ein Messer im Handschuhfach kann sehr teuer werden

Denn sobald man bestimmte Messer ungesichert im Auto transportiert – ungesichert bedeutet: griffbereit – verstößt man laut ADAC-Juristin gegen das Waffengesetz. Griffbereit wäre ein Messer übrigens auch dann, wenn man es im Handschuhfach transportiert.

Zu den verbotenen Waffen zählen laut ADAC alle Einhandmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge von über 12 Zentimetern. Auch Softair-Pistolen fallen nach Angaben des ADAC in die Definition. Entwarnung gibt es für normale Taschenmesser, denn bei den beliebten Allzweckwerkzeugen misst die Klinge der meisten Modelle etwa sieben Zentimeter.

Besonders leicht tappt man in die „Einhandmesser-Falle“. Dabei handelt es sich um Messer mit einer Öffnungshilfe, meist ein Pin in der Mitte der Klinge, und feststellbarer Klinge. Andere Modelle haben Bohrungen in der Klinge oder einen sogenannten Flipper. Die Länge der Klinge spielt bei solchen Messern keine Rolle. Manche Hersteller ermöglichen daher das Entfernen des Öffnungspins. Ob das Entfernen der Öffnungshilfen reicht, um das Messer dann legal mitführen zu dürfen, ist nicht eindeutig geklärt und ändert im schlimmsten Fall erst einmal nichts an der Strafe. 

Ein solches Messer sollte also nur mitführen, wer ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ hat. Das liegt laut Gesetz „insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“ Muss man es unbedingt transportieren, hat aber kein solches „berechtigtes Interesse“, muss das Messer in einen verschließbaren Behälter. Was genau das ist, ist in manchen Fällen Auslegungssache.  

Was auch nicht ins Auto darf

Zu den übrigen Dingen, die man besser nicht im Auto transportieren sollte, zählen gefährliche Stoffe wie Sprengstoffe und sehr viele Feuerwerkskörper, große Mengen Treibstoff außerhalb des Tanks, bestimmte Chemikalien, Schusswaffen, ungesicherte Tiere oder allgemein Dinge, die die Sicht oder die Sicherheit beeinträchtigen, etwa große Holzlatten, die quer durch das Fahrzeug gelegt sind.

Wichtig: Der ADAC schreibt auch, dass „die Polizei das Auto bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle weder durchsuchen, noch Türen öffnen oder ins Fahrzeug greifen“ darf. Sofern also keine Gefahr im Verzug ist oder ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, kann man die Kontrolle verweigern. Eine solche Weigerung kann jedoch zu weiteren polizeilichen Maßnahmen führen.

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