
Thüringen zahlt jährlich Millionenbeträge für die Sicherung alter Kali-Gruben. Das Land will, dass sich der Bund beteiligt. Nun wird in Leipzig eine Thüringer Klage verhandelt.
Mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht will sich Thüringen gegen die alleinige Zahlungspflicht für Sicherungsarbeiten in stillgelegten Kali-Gruben wehren. Das Gericht in Leipzig hat dazu am Donnerstag (9.00 Uhr) eine mündliche Verhandlung angesetzt. Es geht darum, ob Thüringen weiterhin die Millionenkosten für die Sanierung der Umwelt-Altlasten der Kali-Industrie tragen – oder sich auch der Bund beteiligen muss.
Ob an dem Tag bereits ein Urteil fällt, ist laut einer Gerichtssprecherin offen. Es hänge vom Verlauf der Verhandlung ab. In diesem Fall sei das Bundesverwaltungsgericht die erste Instanz.
Thüringen gehe es mit seiner Klage darum, dass über einen im Jahr 1999 abgeschlossenen Generalvertrag zur Kostenteilung Nachverhandlungen mit dem Bund aufgenommen werden können, sagte Umweltminister Tilo Kummer (BSW) der dpa. Er werde voraussichtlich bei der Verhandlung dabei sein.
Nach der Wiedervereinigung hatte der Bund Bergbauunternehmen von den Sicherungskosten befreit und einen festen Betrag für Sicherungsarbeiten zur Verfügung gestellt. Dieses Geld sei längst verbraucht, so Kummer. Seit Jahren zahlt Thüringen für Sicherungsarbeiten in den stillgelegten Gruben Springen und Merkers im Wartburgkreis jährlich allein einen zweistelligen Millionenbetrag.