
Der Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt sorgte bundesweit für Schlagzeilen: Ein Weihnachtsmann schlug einen Vierjährigen mit einem Tannenzweig. Der Fall landete vor Gericht.
Das Amtsgericht Stralsund hat auf Anregung der Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen einen Weihnachtsmann-Darsteller gegen eine Geldauflage von 4.000 Euro eingestellt. Der 62-Jährige schlug nach Auffassung des Gerichtes im November vorigen Jahres auf dem Stralsunder Weihnachtsmarkt einen vierjährigen Jungen mit einer Tannenzweigrute. Das Kind hatte ihm zuvor die Zunge rausgestreckt.
Der Angeklagte habe sich im Wesentlichen geständig gezeigt und sei durch die öffentliche mediale Aufmerksamkeit bereits gestraft, begründete die Staatsanwältin ihre Anregung auf Einstellung des Verfahrens. Der Vorschlag wurde vom Angeklagten und dessen Verteidiger angenommen und vom Gericht nach rund zweistündiger Verhandlung beschlossen. „Mein Mandant bedauert den Vorfall und auch, dass seine Karriere als Weihnachtsmann so endet“, sagte Verteidiger Jens Peiser.
„Kein Klaps, sondern ein Schlag“
Die 24-jährige Mutter des Kindes schilderte, dass der Weihnachtsmann zunächst vor ihrem Sohn in die Hocke gegangen sei und mit ihm gesprochen habe. Dann sei er aufgestanden, habe langsam die Rute gehoben und ihren Sohn in einer abschließenden Bewegung wie mit einem Peitschenhieb geschlagen. Zuvor habe er ihren Sohn als „Hosenscheißer“ bezeichnet. Eine weitere Zeugin sagte: „Das war kein Klaps auf den Po, das war ein Schlag.“
Der Angeklagte selbst, der seit über fünf Jahrzehnten in die Rolle des Weihnachtsmannes schlüpft, hatte zuvor betont, dass er mit dem „Klaps“ habe erreichen wollen, dass der Junge Respekt und Achtung zeige. Er habe ihn aber nicht verletzen wollen und auch nicht wahrgenommen, dass er den Jungen im Gesicht getroffen habe. Die Rolle des Weihnachtsmannes sei in seiner Familie schon seit Generationen Tradition.