Nadelrevolver und Taser: Schärferes Waffenrecht für neuen Druckluft-Revolver

  • Juni 26, 2025

Ein neuartiger Revolver, der Stahlnadeln mit Druckluft verschießt, bereitet den Sicherheitsbehörden Sorgen. Deshalb hat der Bundestag jetzt strengere Regeln beschlossen.

Wegen der Gefährlichkeit eines neu entwickelten Nadelrevolvers hat der Bundestag das Waffenrecht verschärft. Mit der am späten Abend verabschiedeten Gesetzesänderung ist für den Besitz dieser Druckluftwaffe eine staatliche Genehmigung erforderlich. Ohne die kurzfristig eingeführte Erlaubnispflicht wäre der Nadelrevolver frei verkäuflich gewesen.

Vor der Abstimmung im Parlament hatten Polizisten im Innenministerium die Gefahren des Revolvers demonstriert. Der Test, bei dem die langen Nadeln in einen Seifenblock und eine Schutzweste eindrangen, zeige deutlich, welche potenziellen Gefahren von dieser Waffe ausgingen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Er sehe „keine Möglichkeit“, dass jemand für die Nutzung dieses Revolvers eine Genehmigung erhalten könne.

Durch neue Entwicklungen in der Waffentechnik sei es möglich, aus Druckluftwaffen, die Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule verliehen, auch Geschosse zu verschießen, von denen eine potenziell tödliche Wirkung ausgehen könne, hieß es seitens des Innenministeriums. 

Frage nach dem „Bedürfnis“ zum Besitz der Waffe

Wer in Deutschland über eine erlaubnispflichtige Waffe verfügen will, braucht dafür eine Genehmigung. Die zuständigen Behörden prüfen die Waffenbesitzer auf ihre Zuverlässigkeit, Sachkunde und ihre „persönliche Eignung“ hin. Nachweisen müssen Waffenbesitzer zudem, dass sie ein „Bedürfnis“ haben, eine Waffe zu besitzen – also zum Beispiel, um zur Jagd zu gehen oder weil sie als Sportschützen aktiv sind. Ein kleiner Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit.

Vorführen ließ sich Minister Dobrindt auch die Wirkung sogenannter Taser, mit denen er demnächst die Bundespolizei ausstatten will. Dafür ist eine rechtliche Änderung erforderlich, über die aktuell innerhalb der Bundesregierung beraten wird. 

Haushaltsmittel für Taser sind schon bewilligt

2.000 dieser Distanz-Elektroimpulsgeräte sollen laut Bundesinnenministerium in diesem Jahr angeschafft werden. Die Geräte sind umstritten. Aus Sicht der Bundespolizei schließen sie „die Lücke zwischen Schusswaffe und Schlagstock“. Unter anderem Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte Zweifel formuliert, ob der Einsatz weiterer Geräte wie Taser sinnvoll ist. Auch die Partei Die Linke äußerte sich kritisch zu dem Vorhaben. 

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich zwar für einen bundesweiten Einsatz aus. Ein Allheilmittel sei das aber nicht, sagte ihr Bundesvorsitzender, Jochen Kopelke. Oft reiche es aus, mit dem Gerät zu drohen. Dennoch gebe es immer wieder auch Situationen, in denen sowohl ein Distanz-Elektroimpulsgerät als auch eine Schusswaffe eingesetzt würden.

Beschlussempfehlung zum BKA-Gesetz mit Änderung des Waffenrechts

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