Disziplinarstrafen: Datenabfrage – Strafen, aber keine Entlassung für Polizisten

  • Juni 27, 2025

Ein Polizist zapft unerlaubt Daten an, bleibt aber laut einer Gerichtsentscheidung im Dienst. Konsequenzen hat das Ganze dennoch für den Mann. Doch diese reichen nicht allen.

Wegen der unberechtigten Datenabfrage persönlicher Daten darf ein Polizist aus der Greifswalder Region nach der Entscheidung eines Gerichts seinen Job behalten. Der 53-Jährige muss demnach aber Disziplinarmaßnahmen akzeptieren. Das Verwaltungsgericht Greifswald bestätigte Medienberichte, nach denen der Beamte einen Dienstgrad herabgestuft wurde – verbunden mit einer niedrigeren Besoldung. Zudem sei ein dreijähriges Beförderungsverbot ausgesprochen worden.

Bereits Ende 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Stralsund strafrechtliche Ermittlungen gegen den Polizisten eingestellt. Ein Sprecher der Behörde hatte erklärt, der Polizeibeamte habe zwar versucht, an bestimmte persönliche Daten zu gelangen, das sei wegen einer Auskunftssperre aber nicht gelungen.

Auch weitere Ermittlungen hätten kein strafbares Verhalten des Polizisten ergeben. Laut Staatsanwaltschaft sei nur strafbar, wenn persönliche Daten auch weitergegeben würde, zum Beispiel gegen Geld. 

Kritik von Linken-Politiker

Die Polizei hatte beim Verwaltungsgericht Greifswald Disziplinarklage mit dem Ziel der Entlassung des Beamten aus dem Dienst erhoben. Der Mann war dem entgegengetreten. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig. 

Aus der Fraktion der Linkspartei im Schweriner Landtag kam Kritik an der Entscheidung. „Während sich Betroffene von illegalen Datenabfragen alleingelassen fühlen, muss der Täter mit keinen weitreichenden Konsequenzen rechnen“, monierte der innenpolitische Sprecher Michael Noetzel. Nach früheren Angaben des Opferberatungsverein Lobbi-MV waren Mitglieder einer Facebook-Gruppe betroffen, die aus Greifswald stammten.

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