U19-Spiel Rostock – Kiel: DFB-Gericht wertet Spielabbruch nur als Kieler Pleite

  • Juni 27, 2025

Im U19-Spiel verlässt Kiel nach rassistischen Beleidigungen gegen Rostock den Platz. Zunächst wird die Partie für beide Clubs als Niederlage gewertet. Das DFB-Bundesgericht sieht das anders.

Im Verfahren zu den Rassismusvorwürfen bei einer Partie zwischen den U19-Mannschaften von Holstein Kiel und Hansa Rostock hat das Bundesgericht ein Urteil des DFB-Sportgerichts abgeändert. „Das bei einem Spielstand von 4:3 für Hansa Rostock abgebrochene Meisterschaftsspiel wird für Holstein Kiel mit 0:2 Toren als verloren gewertet“, teilte das Gericht mit. Das Sportgericht hatte am 7. März entschieden, die Partie für beide Teams mit 0:2 zu werten. 

Holsteins Nachwuchs-Fußballer hatten am 1. Februar beim Stand von 4:3 in der Nachspielzeit beschlossen, den Platz geschlossen zu verlassen. „Grund dafür waren mehrere rassistische Beleidigungen auf dem Spielfeld sowie zusätzliche rassistische Äußerungen seitens der Zuschauer“, teilte der Verein damals mit. So soll das Wort „Affe“ gefallen sein. 

„Bei der Frage nach der Spielwertung ging es nicht darum, darüber zu befinden, wer mit seinem Verhalten gegen die Werte des DFB verstoßen hat. Es ging darum, ob Kiel eine Berechtigung hatte, das Spiel in eigener Verantwortung abzubrechen. Und das sehen wir nicht“, wurde Kostja von Keitz, der stellvertretende Vorsitzende des Bundesgerichts zitiert. 

„Ein Mitverschulden am sodann durch den Schiedsrichter vorgenommenen Abbruch des Spiels setzt in Bezug auf Rostock aber voraus, dass Rostock die Entscheidung Kiels nach objektiven Gesichtspunkten zugerechnet werden kann. Dies ist aber nicht zu erkennen. Nur dann hätte aber ein diesbezügliches Mitverschulden der Rostocker vorgelegen – und nur dann hätte das Urteil anders ausfallen können“, teilte von Keitz weiter mit.

Zwei Spieler der Rostocker wurden zudem für sechs Meisterschaftsspiele gesperrt, ein dritter Spieler muss drei Begegnungen zuschauen. Der Verein musste eine Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro zahlen. Diese Entscheidungen seien durch das Urteil des Bundesgerichts nicht betroffen.

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