Folge der Trockenheit: Brandschutz statt Bratwurst – Grillverbot greift mancherorts

  • Juni 30, 2025

Glühende Kohlen und heiße Asche gehören häufig zum Grillen dazu. Wenn es aber sehr trocken ist, darf in einigen Städten nicht mehr in Parks gegrillt werden. Grillfans sollen sich vorab informieren.

Bei starker Trockenheit ist in einer Reihe von Kommunen in Nordrhein-Westfalen das Grillen in öffentlichen Parks und Grünanlagen verboten. Die Großstädte Bochum, Duisburg, Gelsenkirchen und Leverkusen haben den sogenannten Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zum Maßstab für mögliche Grillverbote gemacht. Auch andere Städte und Gemeinden können kurzfristig und zeitlich begrenzte Grillverbote bei erhöhter Brandgefahr aussprechen. Das regelt jede Kommune für sich.

Die Trockenheit nimmt nach einer DWD-Prognose in den kommenden Tagen weiter zu. Damit sind auch in mehr Kommunen zeitlich befristete Grillverbote für öffentliche Parks und Grünanlagen zu erwarten. In Bochum besteht bereits ein Grillverbot, das ab der Stufe 3 greift, die für mittlere Gefahr steht. Duisburg hat das Grillverbot an die Stufe 4 für hohe Gefahr geknüpft, die nach einer DWD-Prognose heute erreicht wird. In Gelsenkirchen und Leverkusen, die ebenfalls ein Grillverbot in öffentlichen Parks und Grünanlagen ab Stufe 4 festgesetzt haben, werden diese Regelungen voraussichtlich an diesem Dienstag greifen. 

Brandschutz vor Sommervergnügen

„Für viele Menschen gehört zum Sommer das Grillvergnügen dazu. Wo der Grill im Park oder auf öffentlichen Wiesen angezündet werden darf und wo nicht, regeln die Städte in ihren Satzungen für Sicherheit und Ordnung“, sagte der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Helmut Dedy, der dpa. Gerade im Sommer bei langer Trockenheit und Hitze könnten zusätzliche Grillverbote greifen. Maßstab sei dafür das Frühwarnsystem Grasland-Feuerindex. 

„Damit soll verhindert werden, dass schon ein kleiner Funke vom Grill einen Flächenbrand entzündet“, erklärte er. Manche Städte hätten feste Grillplätze, wo die Brandgefahr durch einen befestigten Untergrund geringer sei. Die Städte informierten darüber und appellierten auch an die Vernunft der Leute. 

Auch Mindestabstände möglich

Auch nach Angaben des Städte- und Gemeindebund NRW gibt es keinen landesweiten Automatismus für Grillverbote. Das Grillen im Freien sei grundsätzlich zulässig, wenn es nur gelegentlich oder zeitlich beschränkt stattfinde. Die Kommunen könnten aber bestimmte öffentliche Flächen als Grillzonen ausweisen, Auflagen wie Mindestabstände zu Bäumen und Gebäuden oder generelle Grillverbote oder Grillverbotszonen festlegen. 

Bei anhaltender Trockenheit steige die Gefahr von Flächen- und Waldbränden drastisch an, unterstrich der Städte- und Gemeindebund NRW. Wichtige Infos zur Einschätzung der Brandgefahr gebe neben dem Grasland-Feuerindex auch der Waldbrand-Index des DWD. Die Kommunen reagierten auf diese Einstufungen. „Bei extremer Trockenheit werden deshalb vermehrt Grillverbote ausgesprochen“. Trockenheit sei auch der häufigste und wichtigste Grund für kurzfristig ausgesprochene beziehungsweise zeitlich befristete Grillverbote.

Kontrollen an Schwerpunkten

Eine lückenlose Kontrolle von Grillverboten ist nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes NRW allein schon aufgrund der Größe und Vielzahl der öffentlichen Flächen nicht leistbar. Erprobte Vorgehensweise sei deshalb die Kontrollen von „Hotspots“ – also Stellen, wo besonders häufig gegrillt wird. Viele Kommunen setzten auf eine Kombination aus Informationen, Kontrollen und Bußgelder oder Platzverweise, um Grillverbote durchzusetzen. Ähnlich sieht das der Städtetag NRW, Kontrollen gebe es „von Zeit zu Zeit“. In Bielefeld kontrolliert das Ordnungsamt bei Grillverboten wegen Trockenheit stärker. 

Strafen können hoch ausfallen

Duisburg erklärt im Internet, dass Grillen bei einem Grasland-Feuerindex ab 4 aus Brandschutzgründen generell untersagt sei – also auch auf ausgewiesenen Grillflächen. „Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro, verbotenes Grillen in Grünanlagen und im Wald mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.“ Das maximal mögliche Bußgeld sei im Gesetz mit 25.000 Euro festgelegt, erläutert Duisburg den Rahmen.

Eine Sprecherin der Stadt Bielefeld erläutert das Vorgehen im Alltag: Verstöße würden abhängig von der jeweiligen Situation geahndet. Das reiche von der mündlichen Verwarnung, dem Anbieten einer Verwarnung mit Verwarngeld bis hin zur Fertigung einer Bußgeldanzeige. Der Großteil der Betroffenen zeige Verständnis und komme den Anweisungen der Mitarbeiter auch direkt nach.

In Essen gibt es keine Koppelung an den Grasland-Feuerindex des DWD. Auch in Münster ist das nicht der Fall. Gleichwohl werde die Entwicklung des trockenen Wetters stets genau beobachtet, um gegebenenfalls die passenden Maßnahmen zu veranlassen, erklärte ein Stadtsprecher und fügte hinzu: „Es wird stets an die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger appelliert“. In öffentlichen Grünanlagen dürften nur Standgrills mit ausreichend Abstand zum Boden verwendet werden. An einzelnen Stellen würden Aschecontainer stehen.

Nicht unter Bäumen grillen 

Die Stadt Dortmund nennt eine Reihe von Verhaltensregeln: Keine Grills direkt auf Gras stellen, keine Lagerfeuer entzünden, den Grill nie unbeaufsichtigt lassen, Grillkohle nach Gebrauch ablöschen und vor der Entsorgung der Asche sichergehen, dass keine Glut mehr vorhanden ist. Es sollten nur geprüfte Grillanzünder benutzt werden, kein Spiritus oder Benzin. Nicht unter Bäumen oder Büschen grillen, Wasser zum schnellen Löschen bereithalten, fügte ein Sprecher hinzu. Sämtlicher Abfall müsse mitgenommen und entsorgt werden.

Müll auf Wiesen und Spielplätzen 

Bielefeld etwa berichtet von einem wachsenden Müllproblem. „Es ist leider seit einigen Jahren immer stärker in Mode gekommen, in Grünanlagen, auf Spielplätzen oder im Wald zu grillen“, erklärte eine Sprecherin. Immer wieder seien danach starke Verunreinigungen festgestellt worden. Spielplätze und Grünanlagen seien in etlichen Fällen kaum noch für ihre Zwecke nutzbar gewesen. Nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes NRW können die Müll- und Schmutzvermeidung sowie eine Geruchs- und Lärmbelästigung in Wohngebieten Gründe sein, um dauerhafte Grillverbotszonen einzurichten.

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