Häusliche Gewalt: Kassen zahlen zukünftig für Spurensicherung nach Gewalt

  • Juli 1, 2025

Unterstützung nach der Tat: Hessen regelt die Kostenübernahme für vertrauliche Spurensicherung neu. Wer verletzt wurde, kann Beweise sichern lassen – auch ohne sofort zur Polizei zu gehen.

Betroffene von häuslicher Gewalt oder sexuellen Übergriffen können künftig auf die Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen bei den Kosten der Spurensicherung zählen. Einen Vertrag darüber haben Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) und Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) am Institut für Rechtsmedizin in Frankfurt unterschrieben. „Gemeinsam mit den gesetzlichen Kassen, der Rechtsmedizin in Gießen und Frankfurt sowie unter Mitarbeit der Hessischen Krankenhausgesellschaft ist es uns gelungen, die Leistung der vertraulichen Spurensicherung vertraglich zu regeln“, sagte Hofmann. 

Künftig werde es in Hessen für die vertrauliche Spurensicherung zwei durch die gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Fallpauschalen geben. Eine, die Körperverletzungen abdeckt sowie eine weitere für Sexualdelikte. Für nicht beziehungsweise privat versicherte Personen werde das Land bis zur endgültigen Regelung die Finanzierung der Fallpauschalen übernehmen. 

Spuren werden gesichert bis zu möglichen Verfahren

Zur vertraulichen Spurensicherung gehören die Dokumentation von Verletzungen sowie die Sicherung von Tatspuren am Körper. Alle Befunde werden demnach im jeweils zuständigen Institut für Rechtsmedizin aufbewahrt und können bei einer Anzeige durch die Betroffenen angefordert und in ein Strafverfahren eingebracht werden. So erhalten die Betroffenen die Zeit, die nach einer solchen Tat häufig nötig ist, um zu entscheiden, ob sie die Ermittlungsbehörden einschalten möchten. 

Gleichzeitig haben sie den Angaben nach aber Gewissheit, dass die Spuren gerichtsfest gesichert wurden. Denn die Dokumentation erlittener Verletzungen muss möglichst zeitnah nach einer Gewalttat erfolgen, damit wichtige Beweise nicht verloren gehen.

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