
Haben Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt unrechtmäßig Zusatzgelder bekommen? Die Staatsanwaltschaft prüft das. Das Ausmaß könnte noch größer sein als bislang bekannt.
Die Gesamtsumme der umstrittenen Zulagen für Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt könnte noch deutlich höher liegen als bisher bekannt. Die CDU-Landtagsfraktion zahlte die Zulagen nicht nur 2021 und 2022, sondern auch aktuell an mehrere Abgeordnete mit einer besonderen Funktion, wie ein Sprecher der Fraktion auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.
Wegen des Verdachts der Untreue durchsuchten Ermittler am Dienstag die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD im Landtag in Magdeburg. Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen werde einige Zeit in Anspruch nehmen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Nach einer Parlamentsreform von 2020 dürfen zusätzliche Entschädigungen nur noch an bestimmte Funktionsträger wie den Landtagspräsidenten, seine Stellvertreter, Fraktionsvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer gezahlt werden. Darüber hinausgehende Zulagen aus Fraktionsmitteln gelten seither als unzulässig.
In der CDU-Fraktion erhält der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Frank Bommersbach aktuell zusätzlich 682,50 Euro im Monat. Die Leiter der Arbeitsgruppen bekommen von der CDU monatlich 531,64 Euro obendrauf zur regulären Abgeordneten-Diät von aktuell 8.736,66 Euro.
CDU will Mehraufwand ausgleichen
Innerhalb der CDU-Fraktion werden die Zusatzzahlungen unter anderem damit gerechtfertigt, dass die Abgeordneten Führungsaufgaben übernehmen. Außerdem solle damit ein Mehraufwand ausgeglichen werden, heißt es in Fraktionskreisen.
Rechnungshof: Zahlungen verfassungsrechtlich bedenklich
In den Jahren 2021 und 2022 sollen bei CDU, AfD und SPD insgesamt knapp 150.000 Euro für Funktionszulagen gezahlt worden sein.
Laut dem Bund der Steuerzahler wies die CDU-Fraktion in ihrer Rechnungslegung für 2021 Zahlungen in Höhe von 66.000 Euro aus, für 2022 waren es 47.250 Euro – jeweils für „besondere Funktionen in der Fraktion“. Für die AfD-Fraktion seien 2021 rund 25.600 Euro dokumentiert, für die SPD-Fraktion 7.500 Euro, hieß es.
Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt hatte die Zahlung von Mehraufwandsentschädigungen an Arbeitsgruppenvorsitzende sowie Vizefraktionschefs bereits im Jahr 2023 als „verfassungsrechtlich sehr bedenklich“ eingeordnet. Derartige Zahlungen seien „gar nicht vereinbar“ mit dem Abgeordnetengesetz in Sachsen-Anhalt, hieß es.