Energie: Kabinett stimmt Abkommen zu Gasförderung vor Borkum zu

  • Juli 2, 2025

Gasförderung vor einer Urlaubsinsel? Beschlossen ist das noch nicht, aber wieder wahrscheinlicher geworden. Weitere Bohrungen in sensiblen Bereichen soll es laut Umweltministerium aber nicht geben.

Die umstrittenen Pläne zur Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum haben eine wichtige Hürde genommen. Das Kabinett stimmte in Berlin einem Gasförder-Abkommen mit den Niederlanden zu. Das völkerrechtliche Abkommen ist nötig, weil es um die Erschließung grenzüberschreitender Gasfelder geht. Umweltverbände und Teile der niedersächsischen Landesregierung sind gegen das Vorhaben. 

Weitere Schritte stehen aus 

Beschlossene Sache ist die Förderung mit dem Kabinettsbeschluss noch nicht. Nötig ist noch ein sogenanntes Vertragsgesetz, dem laut Wirtschaftsministerium Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Zudem stehen noch mehrere Gerichtsentscheidungen aus. 

Der Beschluss der Bundesregierung ist eine Kehrtwende gegenüber dem Kurs der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte während seiner Amtszeit im August 2024 erklärt, vor einer Unterzeichnung des Abkommens mögliche Gerichtsurteile abwarten zu wollen. 

Ein Bündnis von Umweltschutzorganisationen um die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Insel Borkum klagt vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen die Gasförderung. Sie fürchten Umweltschäden für das benachbarte Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer.

Scharfe Kritik von den Grünen

Die aktuelle Koalition aus CDU, CSU und SPD hat hingegen im Koalitionsvertrag vereinbart, „die Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland“ zu nutzen. Habecks Nachfolgerin Katherina Reiche (CDU) erklärte zu dem Beschluss: „Das stärkt nicht nur die Versorgungssicherheit unserer Nachbarn, sondern auch den europäischen Gasmarkt – und damit uns.“

Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden kritisierte den Beschluss scharf und sprach von völlig unnötiger Hast. Niedersachsens Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer (Grüne) erklärte: „Neue Gasförderung am Rande des Wattenmeers konterkariert die Klimaziele und wirkt wie eine reine Gefälligkeit für fossile Gaskonzerne.“ Er betonte: „Die Gasförderung ist klimaschädlich und gefährdet unser einzigartiges, gemeinsames Weltnaturerbe Wattenmeer.“ Das Wirtschaftsministerium argumentiert hingegen, das Vorhaben widerspreche nicht den Klimazielen, da die beteiligten Unternehmen zugesagt hätten, Erdgas nur so lange zu fördern, wie Erdgas in den Niederlanden und Deutschland nachgefragt wird.

Konzern hat weitere Gasfelder im Blick

Der niederländische Energiekonzern One-Dyas will aus einem grenzüberschreitenden Vorkommen nahe dem Wattenmeer Gas fördern. One-Dyas plant, von einer Bohrplattform auf niederländischem Hoheitsgebiet aus auch unter dem Meeresboden auf deutschem Gebiet Gas zu fördern. Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hatte dafür 2024 eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung erteilt. Außerdem hat One-Dyas weitere benachbarte Gasfelder in der Nordsee im Blick.

Die Deutsche Umwelthilfe, einer der Kläger in noch laufenden Verfahren, beschuldigte die Bundesregierung, mit dem Abkommen Druck auf die zuständigen Gerichte und Genehmigungsbehörden auszuüben. „Für die Artenvielfalt in der Nordsee hätte eine weitere Industrialisierung verheerende Folgen. Wertvolle Riffe und bedrohte Tiere wie der Schweinswal dürfen nicht zu den Opfern der fossilen Industrie werden.“

Umweltminister: keine Gasförderung in Meeresschutzgebieten

In dem Kabinettsbeschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird neben der Gasförderung auch betont, der Meeresschutz solle gestärkt werden. „Um dies zu erreichen, besteht zusätzlicher Handlungsbedarf. Gasförderung in Schutzgebieten stünde dem entgegen.“ Aus Sicht von Bundesumweltminister Carsten Schneider ist das als Botschaft an mögliche Investoren zu verstehen. „Gasförderung soll es in den deutschen Schutzgebieten nicht geben“, erklärte der SPD-Politiker. Meeresschutzgebiete dürften durch Bohrungen nicht gefährdet werden. „Wir werden darum zügig einen angepassten Rechtsrahmen vorlegen.“

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