Sondervermögen für Länder: Kabinett beschließt rechtliche Voraussetzungen

  • Juli 2, 2025

Die Bundesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Ländern und Kommunen ihren Anteil am Infrastruktur-Sondervermögen zur Verfügung zu stellen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums zu. Kritik an der Umsetzung des Sondervermögens für die Länder kam aus der Bauindustrie.

Die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Dieses Verfahren orientiert sich am jeweiligen Steueraufkommen und der Einwohnerzahl der 16 Länder. Diese können mit den Geldern Investitionen finanzieren, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Maßnahmen können laut Gesetzentwurf bis Ende 2036 bewilligt werden. 

Die Bundesmittel sollen laut Finanzministerium „schnell, flexibel und zielgerichtet“ vor Ort eingesetzt werden können. Der Gesetzentwurf ermöglicht daher eine breite Verwendung der Mittel. Genannt werden als mögliche Bereiche für Investitionen unter anderem die Verkehrs-, Bildung- und Energieinfrastruktur.

„Der Länderanteil aus dem Sondervermögen soll schnell, flexibel und gezielt vor Ort für die Bürger eingesetzt werden – für Schulen, Kitas, Straßen oder Krankenhäuser“, schrieb dazu Kanzler Friedrich Merz (CDU) im Onlinedienst X.

Mit dem Gesetzesvorhaben werde „unmittelbar die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen“ gestärkt, erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). „Wir geben dabei Flexibilität und schaffen pragmatische Regelungen, damit schnell und zielgerichtet investiert werden kann.“ 

CDU/CSU und SPD hatten sich in ihren Koalitionsverhandlungen auf ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz geeinigt. Bundestag und Bundesrat billigten das 500 Milliarden Euro schwere Paket bereits. Die konkrete Umsetzung des Anteils für Länder und Kommunen stand aber noch aus.

Kritik an der geplanten Umsetzung des Sondervermögens für die Bundesländer kommt derweil aus der Baubranche. Bemängelt wird vor allem, dass die sogenannte Zusätzlichkeit aus dem Gesetz gestrichen wurde – die Verpflichtung, dass die Länder die Gelder für zusätzliche Investitionen verwenden müssen.

Die Folge sei, „dass einige Bundesländer bereits ihre regulären Investitionsetats kürzen und die Lücke mit den Mitteln aus dem Sondervermögen auffüllen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller. Den Bürgerinnen und Bürgern sei dieses Vorgehen nicht vermittelbar, schließlich sei das Sondervermögen als zusätzliche Investition verkauft worden.

Die Investitionen müssten „klipp und klar für unsere Infrastruktur genutzt werden“, betonte auch der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa. Sie „dürfen nicht einfach in den allgemeinen Haushalten von Ländern und Kommunen versickern“.

Kritik gibt es auch daran, dass die Länder selbst entscheiden können, wie viel sie von den Geldern aus dem Sondervermögen an die Kommunen weiterleiten. Zuerst war geplant gewesen, dass dies mindestens 60 Prozent sein müssen. Dies fiel jedoch in den Verhandlungen von Bund und Ländern weg.

Es sei „mit Sicherheit davon auszugehen, dass die Kommunen nur einen Bruchteil der insgesamt 100 Milliarden Euro erhalten werden“, betonte Bauverbandschef Müller. Diese würden allerdings „die Hauptverantwortungslast vor Ort schultern“.

Beim Wegfall der Kriterien Zusätzlichkeit und Mindestanteil für Kommunen sei es den Bundesländern darum gegangen, mehr Flexibilität zu erhalten, „um das Geld buchstäblich schnell auf die Straße zu bringen“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch. Die Länder hätten keine „zusätzlichen Regularien des Bundes auferlegt bekommen“ wollen.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch zudem einen weiteren die Länder betreffenden Gesetzentwurf. Dieser regelt die Neuverschuldung: Die Bundesländer sollen sich künftig ebenso wie der Bund mit bis zu 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung pro Jahr neu verschulden dürfen. „Auch hierdurch erhalten die Länder größere Handlungsspielräume“, erklärte das Finanzministerium dazu. Bisher durften die Länder keine Schulden aufnehmen.

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