Großeinsatz in Niederbayern: Nach Attacke in ICE mit Axt und Hammer: Viele offene Fragen

  • Juli 4, 2025

Ein Mann geht mit Hammer und Axt auf Fahrgäste eines ICE los und verletzt mehrere Menschen. Jetzt müssen vor allem zwei Fragen noch beantwortet werden.

Nach dem Angriff eines Mannes mit Hammer und Axt auf Mitreisende im ICE sind noch viele Fragen offen. Heute könnte der 20-jährige Syrer möglicherweise einem Richter vorgeführt werden, der dann entscheidet, ob der Mann in Untersuchungshaft kommt. 

Der Mann hatte am Donnerstag im ICE von Hamburg nach Wien drei Landsleute angegriffen. Der mit mehreren Hundert Fahrgästen besetzte Schnellzug stoppte in der Nähe von Straßkirchen in Niederbayern auf offener Strecke. Insgesamt fünf Menschen wurden verletzt, darunter der Angreifer selbst am schwersten. Mindestens ein Fahrgast überwältige den Mann den Angaben zufolge, die herbeigerufene Polizei nahm ihn dann fest.

ICE: Kannten sich Opfer und Täter?

Die Hintergründe der Tat sind bislang noch unklar, genauso wie die Beziehung der Menschen untereinander. Hinweise auf einen extremistischen Hintergrund lägen bislang nicht vor, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Donnerstagabend in München. Das Motiv sei weitgehend unklar. Bei den Verletzten handelt es sich nach Herrmanns Auskunft um eine Frau aus Syrien und ihren Sohn, sowie einen weiteren Syrer und eine vierte Person. Die Polizei hatte von Menschen im Alter von 15, 24, 38 und 51 Jahren gesprochen.

Ebenfalls nicht klar sei bisher, ob sich Angreifer und Opfer kannten. „Nach dem, was wir bisher wissen, hat er unmittelbar vorher mit denen geredet“, sagte Herrmann. Er gehe davon aus, dass ihm zumindest bewusst war, dass sie auch Syrer waren. 

Bei dem Angreifer handelte es sich um einen Flüchtling, der in Österreich einen Aufenthaltstitel besaß. Im Zug nach Wien habe er sich legal aufgehalten, sagte Herrmann. Die bayerischen Ermittlungsbehörden kooperierten mit den österreichischen Stellen. In Bayern sei der Mann bisher noch nicht auffällig gewesen. In anderen deutschen Bundesländern müsse das noch überprüft werden.

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