
Grillen kann gefährlich werden! Was man beachten sollte, damit die Feier nicht im Krankenhaus endet.
Millionen Menschen in Deutschland grillen regelmäßig – am liebsten mit Holzkohle. Damit aus der Grillparty kein Unglück wird, gilt es einige Grundregeln zu beachten.
Was man beim Grillen beachten muss
Beim Gasgrill gilt: Die Gasflasche muss korrekt angeschlossen werden, sicher stehen und auf einem nicht brennbaren Untergrund platziert sein, damit sie nicht umkippt. „Wichtig ist es, Abstand zu leicht brennbaren Materialien wie Lampions, Girlanden und zu Bepflanzungen einhalten. Ein Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern ist das Mindestmaß. Und: Alle Grill-Arten immer nur im Freien benutzen“, sagt der Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbandes, Stefan Hermann.
Auch Schläuche und Sicherheitseinrichtungen am Gasgrill sollten regelmäßig auf Beschädigungen oder Verschleiß überprüft werden. Vorsicht sei auch geboten, wenn man das Gas einschaltet, bevor man den Deckel öffne. „Dann kann es beim Anzünden zu einer Verpuffung kommen“, so der Experte.
Kein Spiritus für Holzkohlegrill
Beim Anzünden eines Holzkohlegrills sollten ausschließlich feste Grillanzünder oder Trockenbrennstoffe verwendet werden keinesfalls brennbare Flüssigkeiten. „Niemals Spiritus in den Grill gießen. Und Feuer nicht mit Pressluft oder mit Sauerstoff anfachen“, sagt Hermann. Ferner rät der Experte, Löschmittel in der Nähe zu haben. „Ein Feuerlöscher oder Eimer Wasser hilft, Brände beim Entstehen zu bekämpfen.“ Bei Hantieren am Grill sollte man auf Synthetik-Kleidung verzichten. „Diese kann schlagartig Feuer fangen“, warnt Hermann.
Der Funke springt leicht über…
Grundsätzlich gilt: je trockener, je heißer und je windiger es ist, desto gefährlicher kann es laut Hermann werden. Oft werde unterschätzt, dass auch im Frühjahr trockener Bewuchs oder Grasflächen in der Nähe von Feuerstellen leicht entflammbar sind. „Der Funke springt leicht über“, sagte Hermann. Weiterhin besteht durch Wind und Windböen die Gefahr, dass sich ein Feuer zusätzlich ausbreitet.
Und dafür gibt es ein Beispiel: Fliegende Funken haben in Kirchheim unter Teck jüngst zwei Gärten in Brand gesetzt – dabei wurden drei Menschen verletzt, einer davon schwer. Zwei Männer im Alter von 57 und 58 Jahren grillten, als starker Wind die Funken in Richtung einer Thujahecke wehte. Diese entzündete sich und brannte auf einer Länge von 50 Metern vollständig ab. Zudem gerieten zwei Rasenflächen und zwei darauf stehende Gartenhäuser in Brand. Die Feuerwehr konnte ein Übergreifen der Flammen auf die Wohnhäuser verhindern, lediglich die Fassade eines Hauses wurde in Mitleidenschaft gezogen.
Wildes Grillen im Wald ist ein No-Go
Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot, wie das Agrarministerium in Stuttgart mitteilte. Feuer machen sei ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. „Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten“, sagt Minister Peter Hauk (CDU).
Einmalgrills dürften im Wald nicht benutzt werden, sagt Hermann. Tipp: Zu Hause Einmalgrills nicht direkt auf den trockenen Rasen legen.
Offenes Feuer muss außerhalb des Waldes mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt entzündet werden. Selbst an erlaubten Plätzen gilt: Das Feuer muss konstant beaufsichtigt und vollständig gelöscht werden, bevor man den Ort verlässt.