Straßenverkehr: Bei diesen Vergehen ist der Lappen weg – und zwar für immer

  • Juli 6, 2025

Deutschland gilt als nachsichtig, wenn es um Bußgelder und Fahrverbote geht. Doch ein Führerschein kann in bestimmten Fällen auch auf Lebenszeit entzogen werden.

Wege, ein Fahrverbot oder gar einen Entzug der Fahrerlaubnis zu kassieren, gibt es in Deutschland viele. Auch wenn das hiesige Verkehrsrecht als vergleichsweise nachsichtig gilt, drohen bei bestimmten Verstößen härtere Strafen als nur ein kleines Bußgeld. Dabei muss man allerdings zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis unterscheiden.

Das Fahrverbot ist zeitlich befristet und endet nach Ablauf automatisch – man bekommt den Führerschein also ohne weitere Auflagen zurück. Eine solche Strafe droht etwa bei einer höheren Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß oder einem Verstoß gegen die Promillegrenze. 

Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Je nach Schwere der Strafe gilt ein Verbot zwischen einem und sechs Monaten. Ersttäter dürfen sich sogar eingeschränkt aussuchen, wann sie den Lappen bei der zuständigen Bußgeldstelle abgeben wollen. Ist es nicht das erste Fahrverbot, gibt es diese Freiheit nicht mehr.

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist weitaus drastischer. Denn hier erlischt die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen, zunächst dauerhaft. Nach Ablauf der Sperrfrist muss der Führerschein in diesem Fall also neu beantragt werden – und eventuell auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestanden werden. Die Kosten können laut ADAC weit über 2000 Euro liegen – ohne das Bußgeld für die eigentliche Strafe.

Gründe für den Entzug sind in Paragraf 69, Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt – überraschend sind sie aber nicht. Die Fahrerlaubnis kann durch ein Gericht entzogen werden, wenn die Tat mit Alkohol, Drogen, illegalen Autorennen, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs zusammenhängt. 

Wann droht der lebenslange Entzug des Führerscheins?

Paragraf 69a Abs. 1 des Strafgesetzbuches beschreibt außerdem die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis lebenslang zu entziehen. Dann hilft auch keine MPU mehr. Es heißt: „Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.“

Doch wann greift das Gericht zu dieser drastischen und endgültigen Maßnahme? Die „Autozeitung“ schreibt, dass der lebenslange Führerscheinentzug beispielsweise bei Missachtung bestehender Sperrfristen, wiederholter Trunkenheit am Steuer oder schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten verhängt werden kann. Auch Straftaten, bei denen das Auto als Waffe oder Hilfsmittel genutzt wird, kommen demnach als Grund für den dauerhaften Entzug infrage.

Hinzu kommen medizinische Gründe, bei denen ein Gericht zu dem Schluss kommt, dass physische oder psychische Umstände das Führen eines Fahrzeugs unmöglich machen.

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