EU-Staatsanwaltschaft eröffnet Ermittlungen gegen Rechtsaußen-Parteien

  • Juli 8, 2025

Die Europäische Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen die mittlerweile aufgelöste Rechtsaußen-Fraktion Identität und Demokratie (ID) im Europaparlament eingeleitet. Das teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP mit, ohne sich zum Inhalt der Vorwürfe zu äußern. Laut Medienberichten verdächtigen Ermittler die ehemalige Fraktion, der auch die AfD angehörte, zwischen 2014 und 2019 EU-Gelder in Höhe von etwa 4,3 Millionen Euro veruntreut zu haben.

Das Geld stammt Recherchen der Wochenzeitung „Die Zeit“ und der französischen Tageszeitung „Le Monde“ zufolge aus einem Haushaltstopf, aus dem die Fraktionen Dienstleister für ihre Arbeit im Parlament bezahlen sollen. Profitiert haben sollen hingegen „politische Buddys“ der ID-Fraktion, wie „Die Zeit“ in der vergangenen Woche berichtete. Darunter sollen demnach Unternehmen gewesen sein, die der AfD und der französischen Partei Rassemblement National (RN) nahestanden.

So soll eine Medienagentur aus Fulda, deren Besitzer ein AfD-Lokalpolitiker ist, insgesamt 64.000 Euro erhalten haben, ohne dass andere Angebote eingeholt worden seien. Die AfD-Abgeordnete Christine Anderson, deren Website von dem Fuldaer Unternehmen gestaltet wurde, wies die Vorwürfe nach Angaben der „Zeit“ zurück.

Deutlich höhere Beträge von insgesamt mehr als drei Millionen Euro sollen den Medienrecherchen zufolge an Unternehmen geflossen sein, welche dem französischen RN nahestehen. Auch in diesen Fällen sei auf Ausschreibungen verzichtet worden, auch seien Beträge ohne erkennbare Gegenleistung gezahlt worden.

Die RN-Fraktionsvorsitzende in der französischen Nationalversammlung, Marine Le Pen, war erst im März gemeinsam mit mehreren weiteren prominenten Parteimitgliedern wegen der Veruntreuung von EU-Geldern in Höhe von 4,5 Millionen Euro verurteilt worden. Die neuen Vorwürfe kamen den Medienberichten zufolge auf, nachdem die ID-Fraktion sich im Juli 2024 aufgelöst hatte und deren Schlussabrechnung überprüft worden war.

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