
Es hat länger gedauert als geplant. Aber nun liegt er vor: der Entwurf zum Landesklimaschutzgesetz, der klare Vorgaben formuliert. Der Landtag soll noch in diesem Jahr entscheiden.
Mit knapp zweijähriger Verzögerung hat die Landesregierung für Mecklenburg-Vorpommern ein eigenes Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Darin bekennt sie sich klar zum Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045. „Mit dem neuen Gesetz geben wir unserer Klimapolitik eine rechtlich verbindliche Grundlage – planbar, überprüfbar und gerecht“, sagte Umweltminister Till Backhaus (SPD) nach einer auswärtigen Kabinettssitzung in Berlin. Klimaneutralität bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.
Kernstück des sogenannten Klimaverträglichkeitsgesetzes ist laut Backhaus ein Klimaschutzplan, der 2026 erstmals erstellt und danach alle vier Jahre fortgeschrieben wird. Er enthalte konkrete Einsparziele und -maßnahmen für sechs Sektoren: Energie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Abfallwirtschaft. Die Landesverwaltung soll bereits bis 2030 vollständig klimaneutral arbeiten. Einen Schwerpunkt legt der Entwurf zudem auf den Moorschutz. Die rund 300.000 Hektar Moorflächen in MV seien der größte Hebel zur Erreichung der Landesklimaziele, hieß es.
Der Entwurf wurde im Kabinett einstimmig angenommen und soll nach der Anhörung von Verbänden noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden.