Kriminalität: Mann mit 150 Messerstichen getötet – 50-Jähriger vor Gericht

  • Juli 8, 2025

Mit einer Vielzahl an Messerstichen und -schnitten soll ein 50 Jahre alter Mann in Niederbayern einen Bekannten ermordet haben. Er steht nun in Landshut vor Gericht.

Einem 50 Jahre alten Mann wird vor dem Landgericht Landshut Mord an einem Bekannten vorgeworfen. Der Beschuldigte soll im vergangenen September in die Wohnung des 64-Jährigen in Rottenburg an der Laaber eingebrochen sein und ihn getötet haben. Die Leiche wies laut Staatsanwaltschaft rund 150 Messerstiche und -schnitte auf.

Der Beschuldigte gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig. Es handelt sich insofern um ein Sicherungsverfahren. Der 50-Jährige ist vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Laut Staatsanwaltschaft gilt der Mann „für die Allgemeinheit als gefährlich“.

Staatsanwaltschaft: Heimtückische Tat

Den Ermittlungen nach zertrümmerte der Beschuldigte spätabends die verglaste Haustüre des 64-Jährigen, um in die Wohnung zu gelangen und den Mann zu töten. Der 64-Jährige sei aufgewacht, in den Flur gegangen und dort sofort angegriffen worden, so die Staatsanwaltschaft. Sie sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an.

Mit einer Vielzahl an Messerstichen soll der 50-Jährige sein Opfer attackiert haben. Weil dabei das mitgebrachte Messer abgebrochen sei, soll sich der Mann mindestens zwei Messer aus der Küche des 64-Jährigen geholt und seine Tat fortgesetzt haben. Das Opfer sei verblutet.

Der Beschuldigte fuhr den Ermittlungen nach mit seinem Auto wieder nach Hause, wo er später von Beamten festgenommen wurde. Den Polizisten soll er gesagt haben, er habe schon auf sie gewartet, sagte ein Beamter als Zeuge in dem Prozess. Die Hände des 50-Jährigen seien blutverschmiert gewesen.

Der Verteidiger des Mannes sagte, sein Mandant sei in dem wahnhaften Glauben gewesen, der Bekannte habe ihn krank gemacht. Der Beschuldigte selbst gab an, seit 2002 in psychiatrischer Behandlung gewesen zu sein. In den Monaten vor der Tat habe er keine Medikamente mehr genommen, da sei er schon nicht mehr „Herr meiner selbst“ gewesen.

Es sind zwei weitere Verfahrenstage vorgesehen.

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