Schulen: Ministerin: Ganztag wird „nicht überall sofort perfekt“

  • Juli 9, 2025

Sportverein statt Schulhof: 2026 kommt der Ganztagsanspruch für Grundschüler, beginnend mit der ersten Klasse. Wie gut ist Niedersachsen darauf vorbereitet?

Ein Jahr, bevor der Ganztagsanspruch für Grundschülerinnen und Grundschüler eingeführt wird, rechnet Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg mit einem holprigen Start. „Es wird nicht überall sofort perfekt sein“, sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.

Zwar habe Niedersachsen bereits mit der Koalition aus SPD und Grünen von 2013 damit begonnen, Ganztagsschulen zu ermöglichen und zu gründen, sodass man heute mit 72 Prozent der Grundschulen im Ganztagsbetrieb auf einem hohen Niveau liege, sagte Hamburg: „Ich rechne daher nicht mit einer Klagewelle.“ 

Dass der Bund den Beginn des Rechtsanspruchs für 2026 festgelegt habe, sei aber ambitioniert gewesen. „Es wird vielleicht nicht überall sofort eine Mensa stehen können und manche Schule muss ein wenig improvisieren“, sagte Hamburg. „Aber für die Kinder wird es funktionieren, und wir werden dann über die Jahre besser werden.“

„Geben dabei keine Standards vor“

Auf die Frage, welche Mindeststandards der Ganztag aus ihrer Sicht erfüllen müsse, nannte die Ministerin „ein vernünftiges Essen“ als wichtige Grundlage. Ihr sei aber auch wichtig, dass die Kinder vielfältige Angebote und Anknüpfungspunkte in die Gesellschaft bekämen. 

Das könnten etwa Kooperationen mit Sportvereinen oder Musikschulen sein. „Davon profitieren dann nicht nur die Kinder und Schulen, sondern auch die außerschulischen Partner“, sagte Hamburg. Viele Kinder hätten heute nur noch über die Schule die Chance, so etwas zu erleben und kennenzulernen. 

„Wir geben dabei keine Standards vor, sondern geben den Schulen Personal und ein Budget“, betonte die Ministerin. Die Schulen sollen die Angebote mit ihren Partnern und in Abstimmung mit den Trägern eigenständig organisieren. „Diese Vielfalt macht den Ganztag für mich aus“, sagte Hamburg.

Rechtsanspruch wird stufenweise eingeführt

Der Landeselternrat hatte in der Vergangenheit bemängelt, die Ganztagsbetreuung sei bisher häufig nicht das, was sich die Eltern oder Schulen wünschten. Immer wieder führten die Mittagessen oder starre Abholzeiten zu Unzufriedenheit, sagte die Vorsitzende Miriam Kaschel vor gut einem Jahr.

Der Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung wird vom Schuljahr 2026/27 an beginnend mit der ersten Klasse eingeführt. In den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet.

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