Mordprozess: Angeklagter gesteht: Partnerin mit 40 Stichen getötet

  • Juli 9, 2025

Mit 40 Messerstichen soll ein Mann aus Holzwickede seine Partnerin getötet haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mord aus Eifersucht aus. Der Angeklagte schildert die Tat jedoch anders.

Sechs Monate nach dem gewaltsamen Tod einer Krankenschwester in Dortmund hat vor dem Schwurgericht der Prozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Partner der Frau wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen angeklagt. „Er handelte aus Eifersucht, weil seine Partnerin sich von ihm trennen und einem anderen Mann zuwenden wollte“, verlas der Sitzungsvertreter zu Prozessbeginn.

„Ich bin ausgerastet“

Der 33-jährige Angeklagte räumte vor Gericht ein, seine ein Jahr jüngere Freundin mit rund 40 Messerstichen getötet zu haben. „Ich bin ausgerastet“, sagte der Deutsche. Nachdem die Frau ihm ihre Trennungsabsichten mitgeteilt hatte, habe er eigentlich das Messer ergriffen, um damit Suizid zu begehen. Seine Partnerin habe versucht, ihn davon abzuhalten. Dabei sei es zu einem Gerangel gekommen.

Schließlich soll die 32-Jährige gerufen haben, der Angeklagte sei „ja wohl geisteskrank“ und gehöre „in die Geschlossene“. In diesem Moment habe er wie von Sinnen auf die Frau eingestochen.

Festnahme in Bremerhaven

Nach der Bluttat blieb der Angeklagte nach eigenem Bekunden noch mehrere Tage zusammen mit der Leiche in der Wohnung. Die ganze Zeit habe er überlegt, wie er seinem Leben ein Ende setzen könnte. Schließlich fuhr er mit dem Auto nach Bremerhaven, wo er jedoch von der Polizei entdeckt und festgenommen wurde.

Die Leiche der Krankenschwester war gefunden worden, nachdem sich eine besorgte Verwandte bei der Polizei gemeldet hatte. Der Frau war es merkwürdig vorgekommen, dass sie schon seit Tagen nichts mehr von der 32-Jährigen gehört und diese auch nicht auf Anrufe reagiert hatte.

Verhandlungstage bis September

Für den Prozess hat das Dortmunder Schwurgericht noch Verhandlungstage bis Ende September angesetzt. Der Angeklagte ist bereits in der Untersuchungshaft von einem Psychiater untersucht worden, der ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit erstatten wird.

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