
Ein Berliner Gesetz sollte Hochschulen verpflichten, Nachwuchswissenschaftlern mehr Dauerstellen anzubieten. Die Humboldt-Universität hält das für verfassungswidrig – und wandte sich nach Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag (9.30 Uhr) seine Entscheidung zu einer Verfassungsbeschwerde der Humboldt-Universität (HU) gegen eine Regelung des Berliner Hochschulgesetzes veröffentlichen. Dabei geht es um den umstrittenen Paragrafen 110, nach dem die Hochschulen einigen promovierten, befristet eingestellten wissenschaftlichen Mitarbeitenden – sogenannten Postdocs – nach Ende des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung zusagen müssen.
Das von der rot-rot-grünen Landesregierung reformierte Hochschulgesetz trat zunächst im September 2021 in Kraft und löste schon damals heftige Debatten aus. Die frühere HU-Präsidentin Sabine Kunst trat aus Protest zurück. Die Uni kritisierte, das Land Berlin habe seine Gesetzgebungskompetenz überschritten – und reichte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.
Im Jahr darauf wurde die Anwendung der Norm vom Gesetzgeber zunächst temporär ausgesetzt. Die Übergangsregelung wurde immer wieder verlängert und die Anwendung daher bis heute vertagt. Im vergangenen Herbst hatte die Senatsverwaltung von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) erklärt, wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken „von der gegenwärtigen Regelung Abstand nehmen“ zu wollen. Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf der Berliner CDU-SPD-Koalition vor, in dem die Entfristungsvorschrift wegfällt.