Körperverletzungsverfahren: Chris Brown plädiert in weiteren Punkten auf nicht schuldig

  • Juli 11, 2025

Im Verfahren wegen eines tätlichen Angriffs in einem Londoner Nachtklub hat der US-Sänger Chris Brown in weiteren Anklagepunkten auf nicht schuldig plädiert. Der 36-Jährige erschien am Freitag in einem braunen Anzug mit heller Sonnenbrille zu einer Voranhörung vor dem Southwark Crown Court in London, wo er von einigen Fans auf der Zuschauertribüne empfangen wurde. 

Vor Gericht wies Brown die beiden Anklagepunkte Besitz einer Angriffswaffe, in dem Fall eine Flasche, und Angriff mit einer daraus resultierenden Körperverletzung zurück. In einer Gerichtsanhörung vor drei Wochen hatte der R&B-Sänger bereits bei dem schwerer wiegenden Anklagepunkt vorsätzliche schwere Körperverletzung auf nicht schuldig plädiert. 

Dem Sänger wird vorgeworfen, im Februar 2023 den Musikproduzenten Abraham „Abe“ Diaw im Nachtklub „Tape“ in London angegriffen zu haben. Unter anderem soll er mehrmals mit einer Flasche auf Diaw eingeschlagen haben. Mit Brown ist der 39-jährige US-Bürger Omololu Akinlolu angeklagt, der am Freitag ebenfalls vor Gericht erschien und ebenfalls auf nicht schuldig plädierte.

Brown war im Mai in einem Fünf-Sterne-Hotel in Manchester im Nordwesten Englands festgenommen worden und blieb fast eine Woche in Untersuchungshaft. Er kam schließlich gegen Zahlung einer Kaution von fünf Millionen Pfund (gut 5,9 Millionen Euro) vorerst auf freien Fuß und konnte eine geplante Konzert-Tournee beginnen. Dies führte ihn vergangenen Monat unter anderem nach Hamburg und Frankfurt am Main.

Der Prozess gegen den Musiker in London soll Ende Oktober kommenden Jahres beginnen. Der 36-Jährige hatte in der Vergangenheit immer wieder mit Gewalttaten von sich reden gemacht, unter anderem 2009 mit einer Prügelattacke gegen seine damalige Freundin Rihanna.

  • Ähnliche Beiträge

    • Juli 12, 2025
    Hohe Auszeichnung: Welterbe-Entscheid der Unesco zu Bayerns Schlössern erwartet

    Ein Vierteljahrhundert lang trieb Bayern die Bewerbung voran. Nun entscheidet die Unesco darüber, ob die Märchenschlösser von König Ludwig II. zum Welterbe ernannt werden.

    • Juli 12, 2025
    Familiennamen: Neues Namensrecht macht Thüringer Standesbeamten viel Arbeit

    Die Standesämter erleben zwar keinen Ansturm bei der vergleichsweise neuen Möglichkeit bei Doppelnamen. Trotzdem führt die Änderung des Namensrechts zu einigem Aufwand.

    Du hast verpasst

    Hohe Auszeichnung: Welterbe-Entscheid der Unesco zu Bayerns Schlössern erwartet

    • Juli 12, 2025
    Hohe Auszeichnung: Welterbe-Entscheid der Unesco zu Bayerns Schlössern erwartet

    Motorrad-WM: „Könnte was werden“: Ex-Pilot macht deutschen Fans Hoffnung

    • Juli 12, 2025
    Motorrad-WM: „Könnte was werden“: Ex-Pilot macht deutschen Fans Hoffnung

    Fernsehen: Liebe und Wahnsinn sind eins: „Passion Simple“ auf 3sat

    • Juli 12, 2025
    Fernsehen: Liebe und Wahnsinn sind eins: „Passion Simple“ auf 3sat

    Familiennamen: Neues Namensrecht macht Thüringer Standesbeamten viel Arbeit

    • Juli 12, 2025
    Familiennamen: Neues Namensrecht macht Thüringer Standesbeamten viel Arbeit

    Krankheiten: Mehr als 100 Borreliose-Infektionen in MV gemeldet

    • Juli 12, 2025
    Krankheiten: Mehr als 100 Borreliose-Infektionen in MV gemeldet

    Waldbrände: Experte: Es gibt keine Selbstentzündung von Feuer im Wald

    • Juli 12, 2025
    Waldbrände: Experte: Es gibt keine Selbstentzündung von Feuer im Wald