
Mehr Kosten für Mieter, Hauseigentümer und Gewerbe bemängelt der Bund der Steuerzahler. Warum ist das so?
Durch Grund- und Gewerbesteuer werden nach Angaben des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen die Belastungen für Einwohner und Gewerbetreibende weiter steigen. Dies würden die Ergebnisse einer jährlichen Umfrage unter allen 421 hessischen Städte und Gemeinden zeigen, teilte der BdSt in Wiesbaden mit.
Hätten mit der Umstellung der Grundsteuer B zum Jahresanfang mehr als 60 Prozent der Kommunen einen Hebesatz beschlossen, der höher liegt als die aufkommensneutrale Empfehlung des Landes, hätten im ersten Halbjahr noch einmal 55 Städte und Gemeinden nachgelegt. Diese würden rückwirkend zum Jahresanfang gelten. Zwei von drei Kommunen würden nun mindestens fünf Prozentpunkte über der Empfehlung liegen.
Dies beträfe nicht nur Eigentümer von Häusern und Wohnungen, sondern über die Umlage in den Nebenkosten auch Mieter. Auch bei der Gewerbesteuer hätten 73 Gemeinden die Hebesätze im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
Erhöhung auch bei Grundsteuer A
Auch bei der Grundsteuer A auf land- und forstwirtschaftlich Flächen habe es Erhöhung gegeben. So hätten 216 Städte und Gemeinden einen Hebesatz beschlossen, der mindestens fünf Prozentpunkte über der Empfehlung liegt. Die Grundsteuer A spielt für das Aufkommen der Gemeinden keine so große Rolle, kann aber Land- und Forstwirte erheblich belasten.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigen Einnahmequellen der Kommunen, mit der sie etwa Schulen, Kindergärten und Spielplätze finanzieren. Politisches Ziel bei der Reform ist die Aufkommensneutralität, also dass eine Gemeinde 2025 mit dem neuen Recht insgesamt etwa gleich viel Grundsteuer einnimmt wie 2024. Als Hebesätze der Steuern bezeichnet man die von den Gemeinden auf Grund- und Gewerbesteuer festgelegten Steuersätze.