
Bei der Vermisstensuche darf die Polizei unter bestimmten Vorgaben die Position von Handys ermitteln. Auch 2024 machten Beamte davon Gebrauch – nicht immer mit dem gewünschten Erfolg.
Auf der Suche nach vermissten Menschen hat die Thüringer Polizei im vergangenen Jahr in 88 Fällen Handydaten abgefragt. Das geht aus einem regelmäßigen Bericht der Landesregierung an den Landtag hervor. Dabei ging es vor allem darum, die letzte bekannte Position der Handys der Gesuchten zu ermitteln, da es sich bei den Vermissten um hilflose oder orientierungslose Menschen oder Suizidgefährdete handelte.
Die Maßnahmen führten aber nicht immer zum Erfolg: In drei Fällen konnten Gesuchten dennoch nicht gefunden werden und gelten weiter als vermisst. In fünf Fällen konnten die Vermissten zwar gefunden, aber nur noch tot geborgen werden.
Auch in solchen Vermissten-Fällen darf die Polizei in der Regel erst nach einer richterlichen Anordnung Handydaten auslesen. In 40 Fälle holten sich die Beamten im vergangenen Jahr aber erst im Nachgang die Bestätigung eines Richters, weil Eile geboten gewesen sei.