Religion und Steuern: Austritte aus der Kirche sind teurer geworden

  • Juli 14, 2025

Wer aus der Kirche austreten will, muss das gegenüber dem für ihn zuständigen Standesamt erklären – und dafür nun eine höhere Gebühr zahlen als früher. An den Verfahren gibt es grundsätzliche Kritik.

Die Standesämter in Thüringen erheben höhere Gebühren als in der Vergangenheit, wenn sie Austritte aus der Kirche bescheinigen. Die Gebühr ist von zuletzt 30 Euro auf 36 Euro gestiegen, wie aus der Antwort des Thüringer Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion hervorgeht. Die Anhebung sei nötig, damit die Verwaltung diese Leistung kostendeckend erbringen könne, heißt es in der Antwort. Die bisherige Gebühr sei auf Grundlage einer Berechnung aus dem Jahr 2008 erhoben worden.

Austritt beim Standesamt erklären

Wer in Thüringen lebt und aus der Kirche austreten will, muss den Kirchenaustritt gegenüber dem Standesamt an seinem Hauptwohnsitz erklären. Nach Angaben der Stadtverwaltung Jena muss eine solche Erklärung persönlich auf dem Amt abgegeben werden, sie kann nicht zum Beispiel per E-Mail erfolgen. „Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann ihren Austritt aus der Kirche erklären“, heißt es auf der Webseite dieser Stadtverwaltung.

Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte der dpa, das Standesamt müsse nicht nur den Kirchenaustritt gegenüber der katholischen oder evangelischen Kirche bescheinigen, sondern darüber auch das jeweils zuständige Finanzamt informieren, weil Kirchenmitglieder zusätzliche Steuern zahlten, die über die staatliche Finanzverwaltung eingezogen würden. In dieser steuerlichen Verbindung zwischen dem Staat und der Kirche liege auch der Grund dafür, dass die Gebühr überhaupt erhoben werde. Es handele sich um eine Leistung, die für einen Einzelnen erbracht werde.

Kritik von der Linken

Von den Linken kommt grundsätzliche Kritik an dem Verfahren. Da Glaubensfragen private Angelegenheiten seien, solle auch der Austritt aus einer Kirche im Interesse einer Trennung von Staat und Kirche ausschließlich zwischen der entsprechenden Privatperson und der Kirche geregelt werden, sagte der Linke-Landtagsabgeordnete Sascha Bilay. „Damit hätte dann der Staat nichts mehr zu tun.“ Eine solche Regelung sei auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung.

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