AfD und öffentlicher Dienst: Verfassungsrechtler hält neue AfD-Regelung für unbedenklich

  • Juli 15, 2025

AfD-Mitgliedern pauschal die Tür für den öffentlichen Dienst zu verschließen. Dieses Vorhaben stößt auf viel Kritik. Wenn eine Einzelfallprüfung gilt, ist das aber anders.

Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland hält die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue des rheinland-pfälzischen Innenministeriums für unbedenklich. „Wenn das Ministerium jetzt doch eine Einzelfallprüfung durchführen will, bestehen rechtlich keine Bedenken“, sagte der Professor der Deutschen Presse-Agentur. 

Eine pauschale Zugangssperre für AfD-Mitglieder in den öffentlichen Dienst war zuvor auf heftige Kritik gestoßen, auch von Wieland. „Nur hat das Ministerium kommuniziert, dass bei einer Parteimitgliedschaft kein Raum für eine Einzelfallprüfung sei. Das ist rechtlich problematisch“, erläuterte der Jurist von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. 

AfD-Mitglieder haben Anspruch auf Prüfung im Einzelfall 

„AfD-Mitglieder haben sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention Anspruch auf eine Prüfung im Einzelfall, ob ihre Mitgliedschaft in der AfD gegen ihre Pflicht zur Verfassungstreue verstößt.“ 

Wieland äußerte auch politische Bedenken gegen einen pauschalen Ausschluss von AfD-Mitgliedern ohne vorherige Einzelfallprüfung. Dies könne dazu führen, dass Betroffene zwar aus der Partei austräten, ihre politischen Überzeugungen aber beibehielten oder sich sogar gerade wegen des empfundenen Unrechts von der freiheitlich-demokratischen Ordnung abwendeten. „Ein solcher Effekt wäre politisch kontraproduktiv und gefährlich.“

Ein Alleingang von Rheinland-Pfalz in dieser Frage sei juristisch zulässig. „Ob ein solcher Schritt politisch klug ist, ist aber eine offene Frage.“

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