Verfassungstreue: AfD im Staatsdienst: Zunächst weiter Einzelfallprüfung

  • Juli 16, 2025

Rheinland-Pfalz hatte Schlagzeilen gemacht: AfD-Mitgliedern solle künftig der Zugang zum Staatsdienst versperrt werden. Ganz so kommt es nun doch nicht – auch nicht anderswo in Deutschland.

Die Bundesländer setzen mit Blick auf eine AfD-Mitgliedschaft von Beschäftigten im öffentlichen Dienst weiter auf Einzelfallprüfungen. Ein genereller Beschäftigungsausschluss nur aufgrund der Parteimitgliedschaft steht nicht auf der Tagesordnung, wie Rückmeldungen und Äußerungen aus den Ländern in den vergangenen Tagen ergaben. Teilweise könnte es aber strengere Überprüfungen geben.

Rheinland-Pfalz hatte in der vergangenen Woche angekündigt, AfD-Mitgliedern den Weg in den öffentlichen Dienst zu verschließen, und damit eine bundesweite Debatte ausgelöst. Inzwischen versichert die Regierung in Mainz, es gehe nicht um eine pauschale Zugangssperre. Zweifel an der Verfassungstreue von Bewerbern könnten auch künftig im Einzelfall ausgeräumt werden.

Auch Sachsen pocht auf Verfassungstreue der Beamten

Sachsen hatte schon in der Vergangenheit klargestellt, dass es keine Prüfung der Gesinnung gibt. Gleichwohl pocht der Freistaat auf die Verfassungstreue seiner Staatsdiener und setzt auf eine Einzelfallprüfung. „Der Freistaat macht keine Abfrage zur Parteimitgliedschaft unter den bestehenden Beamten. Wer aber in den Beamtenstatus übernommen werden will, der muss versichern, dass er jederzeit für die Verfassung einsteht und nicht Mitglied einer extremistischen Organisation ist“, betonte Innenminister Armin Schuster (CDU). Das dürfte Mitgliedern der sächsischen AfD Schwierigkeiten bereiten, weil die Partei in Sachsen als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, so der Minister.

Sachsen will Einzelfallprüfung praktizieren

„Es gibt keinen Automatismus, der bei AfD-Mitgliedschaft die Übernahme ins Beamtenverhältnis ausschließt, aber die Zugehörigkeit zu einer als rechtsextrem eingestuften Partei begründet relevante Zweifel an der Verfassungstreue, die in jedem Einzelfall zu prüfen sind“, sagte Schuster der Deutschen Presse-Agentur

Schuster erinnerte daran, dass eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz (IMK) eine bundeseinheitliche Verfahrensweise erarbeiten soll. Schließlich handele es sich um schwierige und komplexe juristische Fragen. Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wird die Arbeitsgruppe für den Fall eingerichtet, dass die vom Verfassungsschutz vorgenommene, aber zunächst auf Eis gelegte Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch Bestand hat. Beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln ist eine entsprechende Klage der AfD gegen die Einstufung anhängig.

Einige Länder machen Regelabfrage beim Verfassungsschutz 

Schleswig-Holstein kündigte im Zuge der Diskussion die Einführung einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den öffentlichen Dienst an. Brandenburg macht das bei Beamten bereits seit dem vergangenen Jahr. Niedersachsen erwägt, im Einstellungsverfahren einen Fragebogen zu Mitgliedschaften und Unterstützung für extremistische und extremistisch beeinflusste Organisationen einzuführen. 

Bayern hatte bereits Ende Juni sein Vorgehen verschärft: Die bayerische AfD wurde auf eine vom Innenministerium geführte Liste der extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen aufgenommen. Damit habe man ein Instrument an der Hand, um Bewerber effektiv auf ihre Verfassungstreue überprüfen zu können, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Eine bloße Mitgliedschaft führe jedoch nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung, „Jeder Einzelfall muss eingehend geprüft und sämtliche Zweifel ausgeräumt werden.“

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