Prozess in Hamburg: Gericht: Zwangsprostitution von 15-Jährigem nicht erwiesen

  • Juli 17, 2025

Wegen besonders schwerer Zwangsprostitution stand ein Vater vor dem Hamburger Landgericht. Er soll seinen 15-jährigen Sohn mehrfach dazu gezwungen haben. Ganz so war es jedoch nicht.

Das Landgericht Hamburg hält den schweren Vorwurf gegen einen Vater, seinen damals 15 Jahre alten Sohn zur Prostitution gezwungen zu haben, für nicht erwiesen. Gleichwohl wurde der 47-Jährige wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in Tateinheit mit Beihilfe zu sexuellen Missbrauch von Jugendlichen und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt, wie das Gericht auf Anfrage mitteilte. Als Strafmaß verhängte das Gericht gegen den nicht vorbestraften Mann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Einer der Freier war Pastor

Der Anklage zufolge hat er seinen Sohn zwischen März und Juni 2022 mehreren Männern angeboten, teils über einen Online-Escortservice. In mehreren Fällen war ein Pastor der Freier des Jungen. Der Jugendliche musste sich bei den Treffen unter anderem von den fremden Männern am nackten Körper und im Intimbereich berühren lassen, sollte die Männer schlagen oder sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen oder an sich vornehmen lassen müssen. Teils habe der Vater dabei im gleichen Raum gesessen.

Dass die Treffen stattgefunden haben, ist nach Ansicht des Gerichts erwiesen. Nicht aber, dass der Jugendliche zur Prostitution gezwungen worden sei. Das habe sich nicht bewahrheitet, sagte eine Gerichtssprecherin. Auch habe es erhebliche Widersprüche in der Aussage des Jugendlichen gegeben.

LKA-Beamter hat Aussage des 15-Jährigen bezweifelt

Bereits in einem früheren Prozesstag hatte ein Beamter des Landeskriminalamts Zweifel an der Aussage des Jugendlichen geäußert. So habe sich nach Auswertung des Handys des 15-Jährigen gezeigt, dass nicht der Vater, sondern der Jugendliche selbst sein Online-Escort-Profil angelegt und auch selbst mit den Männern kommuniziert habe – auch mit dem Pastor, der sich voraussichtlich ebenfalls noch vor Gericht wird verantworten müssen.

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