
Vor den Augen von Polizisten soll ein Mann einen 35-Jährigen ermordet haben. Hintergrund soll ein Streit zweier Großfamilien gewesen sein. Kommt der Angeklagte lebenslang ins Gefängnis?
Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung hat die Staatsanwaltschaft im Stader Clan-Prozess für den Angeklagten beantragt. Die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe seien bei der Tat auf offener Straße erfüllt, als der 35-Jährige einen Rivalen getötet haben soll, teilte eine Sprecherin des Landgerichts der Hansestadt mit.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen vor, sein Opfer im März 2024 vor den Augen von Polizisten von hinten mit einem Messer in den Kopf gestochen zu haben. Er habe damit eine „vermeintliche Ehrverletzung endgültig“ beenden wollen. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und starb einen Tag später. Der Tat vorausgegangen waren Streitigkeiten im sogenannten Clan-Milieu, nach Angaben der Staatsanwaltschaft „schwere Konflikte“ zwischen der Familie des Angeklagten und des Opfers. Beide betreiben konkurrierende Shisha-Shops.
Die Plädoyers von Nebenklage und Verteidigung sind für den 11. August vorgesehen. Falls beides an einem Prozesstag beendet wird, könnte am 22. August ein Urteil fallen. Als Ersatztermin gilt der 3. September.