Abschiebung: Brandenburg verteidigt Abschiebung jesidischer Familie

  • Juli 24, 2025

Als eine jesidische Familie in den Irak abgeschoben wird, entscheidet ein Gericht gegen die Abschiebeandrohung. Das sorgt für Kritik. Brandenburgs Innenministerium sieht sich nicht in der Schuld.

Nach der Abschiebung einer jesidischen Familie parallel zur Aufhebung der Ausreisepflicht am selben Tag verteidigt das Brandenburger Innenministerium den Vorgang. „Zum Zeitpunkt der Übergabe der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen an die Bundespolizei am Leipziger Flughafen lagen der Zentralen Ausländerbehörde keine Informationen vor, die auf ein wie auch immer geartetes Abschiebungshindernis hätten schließen lassen“, teilte das Ministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. Brandenburg sei weder Adressat der Gerichtsentscheidung noch am Verfahren beteiligt. Die Familie sei wegen einer Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ausreisepflichtig.

Pro Asyl will Abschiebestopp für Jesiden

Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl fordert die Rückholung der Familie und grundsätzlich einen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak. „Der Fall der jesidischen Familie zeigt, wie unmenschlich die Abschiebungspraxis der Bundesregierung ist“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith. 

„So wurde die Familie abgeschoben, bevor das Gericht final über ihren Fall entscheiden konnte. Dass ein in letzter Sekunde gestellter Eilantrag für die Familie Erfolg hatte, zeigt, dass diese Abschiebung nicht hätte erfolgen dürfen“, sagte sie. 

Erfolg mit Eilantrag

Die jesidische Familie mit vier minderjährigen Kindern, die in der Uckermark in Brandenburg gewohnt hatte, wurde am Dienstag in den Irak abgeschoben. Am selben Tag hatte sie Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Potsdam mit einem Eilantrag gegen die frühere Abschiebeandrohung. 

Das Gericht hatte nach eigenen Angaben wegen neuerer Umstände Zweifel, dass die frühere Ablehnung des Flüchtlingsschutzes durch das Bamf als offensichtlich unbegründet rechtmäßig war.

Die Familie hatte 2023 gegen die Ablehnung ihres Antrags auf internationalen Schutz und die Abschiebeandrohung vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht geklagt. Das Bamf lehnte den Asylantrag der Familie als offensichtlich unbegründet ab. Das Gericht wies einen Eilantrag auf eine aufschiebende Wirkung der Klage im April 2023 zurück. Das Urteil zur Klage gegen den abgelehnten Schutz wurde der Familie noch nicht zugestellt.

Gerichtsentscheidung erst nach Start von Abschiebeflug 

Der juristische Erfolg wurde praktisch parallel zur Abschiebung entschieden. Der Flug startete nach Angaben von Flightradar um 10.52 Uhr. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur fragte die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburgs danach – um 10.54 Uhr -, ob es ein Hindernis für die Abschiebung gebe – das verneinte das Bamf, weil es den Eilantrag noch nicht kannte. Gegen 12.17 Uhr traf demnach die Entscheidung des Verwaltungsgerichts elektronisch beim Bundesamt ein.

Die Linke-Bundestagsfraktion warb für eine Rückholaktion der Familie und einen Abschiebestopp für Jesiden. „Deutschlands Abschiebewahn muss gestoppt werden“, sagte die Vize-Fraktionsvorsitzende Clara Bünger dem „Tagesspiegel“. Der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Max Lucks, hatte im Magazin „Focus“ den Rücktritt des Bamf-Präsidenten Hans-Eckhard Sommer verlangt. 

Der Bundestag hatte 2023 Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Jahr 2014 an den Jesidinnen und Jesiden als Völkermord anerkannt. „Wer wie Deutschland den Völkermord an Jesidinnen und Jesiden anerkennt, darf Betroffene nicht zurück in das Land des Grauens abschieben“, sagte die Sprecherin von Pro Asyl. „Das ist widersprüchlich und zutiefst unmenschlich.“ 

Der Flüchtlingsrat Brandenburg erklärte, den Jesiden drohe im Irak immer noch Gefahr. Das Bamf müsse die Abschiebepraxis ändern.

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