Koalitionsstreit in Berlin: Wüst mahnt zu Sachlichkeit bei Gesprächen zur Richterwahl

  • Juli 26, 2025

Der Streit in der Bundesregierung nach der geplatzten Richterwahl gärt weiter. Der NRW-Ministerpräsident kritisiert den Umgang mit Brosius-Gersdorf und sieht Lerneffekte.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat an die schwarz-rote Koalition in Berlin appelliert, die weiteren Gespräche zur Richterwahl sachlich zu führen. „Die Richterwahl ist natürlich nicht gut gelaufen – wenn auch sicher keine Staatskreise dadurch ausgelöst wurde, wie manche behaupten“, sagte er dem Nachrichtenmagazin „Focus“.

„Ich hoffe, dass Union und SPD in der Sommerpause sachlich und unaufgeregt über die Richterwahl sprechen können, so dass es im September einen neuen Anlauf geben kann“, sagte Wüst. Aus der verschobenen Wahl lasse sich sicher lernen. „Ich kann aus den Erfahrungen aus meinen Koalitionen sagen, ob mit FDP oder den Grünen: Sprechen hilft immer, gerade wenn es schwierig wird.“

Die Wahl von drei Kandidatinnen und Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht war vor zwei Wochen kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden. Grund war Widerstand innerhalb der Unionsfraktion gegen die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, vor allem wegen deren Haltung zu Abtreibungen.

„Viele der Angriffe auf sie waren einfach absolut nicht in Ordnung“

Wüst kritisierte den Umgang mit Brosius-Gersdorf, die er als „fachlich sehr versiert auftretende Juristin und starke Persönlichkeit wahrgenommen“ habe. „Viele der Angriffe auf sie waren einfach absolut nicht in Ordnung. Diese Unversöhnlichkeit mancher Debatte dieser Zeit stimmt mich nachdenklich.“

Gleichwohl könne er nachvollziehen, dass in der Unionsfraktion angesichts der Diskussion um Brosius-Gersdorf Fragen aufgeworfen wurden. „Der Schutz des ungeborenen Lebens und die Würde des Menschen sind ein zentrales Gut – für unsere Verfassung und für uns als Gesellschaft“, betonte Wüst. „Es ist aus diesem Grund nicht in Ordnung, wenn das Eintreten für den Schutz des Lebens als rechts oder gar rechtsextrem dargestellt wird. Sachliche Kritik muss zulässig sein – gerade, wenn man für hohe Staatsämter antritt.“

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