Aserbaidschan-Affäre: Urteil in Korruptionsprozess: Bewährungsstrafe für CSU-Mann

  • Juli 30, 2025

Um Entscheidungen im Europarat zu beeinflussen, soll Aserbaidschan Abgeordnete bestochen haben. Ein CSU-Mann hat die Weiterleitung von Geld eingeräumt. Nun gibt es ein Urteil in dem Fall.

Im Korruptionsprozess rund um die sogenannte Aserbaidschan-Affäre ist der Ex-CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Das Münchner Oberlandesgericht folgte der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft, dass sich der heute 80-Jährige der Bestechung von Mandatsträgern schuldig gemacht hat. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert.

Aserbaidschan soll sich laut Anklage jahrelang – und das erfolgreich – bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Und zwar teils auch mit Hilfe Lintners, der 33 Jahre lang im Bundestag saß, zeitweise Parlamentarischer Staatssekretär und bis 2010 PACE-Mitglied war.

Lintner hatte am Ende die Weiterleitung von aserbaidschanischen Geldzahlungen an eine inzwischen verstorbene CDU-Bundestagsabgeordnete eingeräumt. Diese sollte dafür Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans beeinflussen, nachdem Lintner selbst nicht mehr Mitglied des Europarats war. 

Tatsächlich flossen erste – verschleierte – Zahlungen aus Aserbaidschan an die CDU-Politikerin auch über eine Firma Lintners. Er selbst verteidigte sich vor Gericht mit den Worten: „Ich habe das Ganze für die Art von Lobbyismus gehalten, die bis heute praktisch allgegenwärtig ist.“ Ganz am Ende des Prozesses bekräftigte er erneut, er sei sich keiner Straftat bewusst gewesen. 

Verfahren gegen weiteren Ex-Abgeordneten abgetrennt

Neben Lintner waren in dem Prozess zunächst auch der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land und zwei weitere Beschuldigte angeklagt. Fischer, dem Bestechlichkeit vorgeworfen wird, hat die Vorwürfe bestritten – wie Lintner anfangs auch. Es gilt die Unschuldsvermutung. Nach einer Erkrankung Fischers und einer längeren Unterbrechung wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt – dieses muss später ganz neu starten. Das Verfahren gegen die zwei weiteren Mitbeschuldigten wurde gegen Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt.

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