Juwelendiebstahl: Grünes Gewölbe: Klage gegen Sicherheitsfirma abgewiesen

  • April 29, 2025

Fünf Täter sind im Fall des spektakulären Juwelendiebstahls bereits verurteilt. Von der zuständigen Sicherheitsfirma wollte der Freistaat Schadenersatz einfordern.

Die Schadenersatzklage des Freistaats Sachsen im Fall des Juwelendiebstahls aus dem Dresdner Grünen Gewölbe gegen die zuständige Sicherheitsfirma ist abgewiesen worden. Das Urteil wurde am Nachmittag am Landgericht Dresden verkündet, wie Richter Ralf Högner bestätigte. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. 

Freistaat forderte 15 Millionen

Der Freistaat hatte die Klage im Dezember 2022 eingereicht und gut 15 Millionen Euro plus 300.000 Euro für Reparaturen an dem Museum gefordert. Der Sicherheitsfirma, die auch weiterhin die Schatzkammer im Residenzschloss Dresden bewacht, wurde Fehlverhalten von vier Wachleuten vorgeworfen. Insgesamt erhob der Freistaat zehn einzelne Vorwürfe, bei acht stellte das Gericht bereits bei der ersten Verhandlung vor einem Jahr keine Verstöße seitens des Unternehmens fest.

Nun ließ das Gericht auch die verbleibenden beiden Vorwürfe fallen. Zum einen ging es dabei um die Fassadenscanner, die keinen Alarm auslösten. Die Beweiserhebung ergab jedoch, dass das Fenster, durch das die Täter in das Gebäude einstiegen, von einem Balkon verdeckt war und nur zur Hälfte von dem Scanner erfasst wurde, wie Högner erläuterte. Die Täter wussten davon und wählten die Stelle aus diesem Grund aus. Das Abschalten des Scanners war aus Sicht des Gerichts daher nicht ursächlich für den Einbruch. 

Polizei über Notruf statt Alarmknopf verständigt

Zum anderen hatten die Wachleute die Polizei nicht wie vorgesehen über den Alarmknopf verständigt, sondern den Notruf gewählt, nachdem die Bodenscanner in den Ausstellungsräumen angeschlagen hatten. Die erste Streife war den Angaben nach 98 Sekunden nach Abfahrt der Täter vor Ort gewesen. Die Zeitersparnis von etwa einer Minute, die sich durch den Alarmknopf ergeben hätte, wäre nicht ausreichend gewesen, so Högner. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es können Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Einbruch in das berühmte Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten zudem mehr als eine Million Euro Schaden. Ein Teil der Beute fehlt noch immer. Fünf Männer aus der bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie wurden im Mai 2023 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

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