
Beim Klimaschutz geht den Grünen vieles zu langsam. Nun starten sie einen Vorstoß, um dem Thema mehr Gewicht zu verleihen.
Die Berliner Grünen wollen den Klimaschutz als Staatsziel in der Landesverfassung verankern. Einen entsprechenden Antrag werde die Grünen-Fraktion nach der Sommerpause im September in das Abgeordnetenhaus einbringen, kündigte Fraktionschef Werner Graf an.
„An ein solches Ziel müssen sich dann Senat, Bezirke und Behörden auch verpflichtend halten“, sagte er im Interview der Deutschen Presse-Agentur. „Auch der Gesetzgeber, also das Parlament, muss dann Klimaschutz als Leitlinie ernst nehmen.“
Sollten Gesetze oder Maßnahmen diesem Staatsziel widersprechen, bestünde die Möglichkeit, vor dem Landesverfassungsgericht zu klagen. „Das Landesverfassungsgericht könnte solche Gesetze oder Maßnahmen dann für verfassungswidrig erklären und außer Kraft setzen“, erläuterte Graf.
Kritik an Schwarz-Rot
„Unser Ziel ist, dass in Berlin endlich wieder Klimaschutz stattfindet“, unterstrich der designierte Spitzenkandidat der Grünen für die Wahl 2026. „Wir haben ja die Situation, dass wir im Augenblick sehen, dass Schwarz-Rot, also dieser Senat aus CDU und SPD, sehr viel beim Klimaschutz versprochen hat, aber wirklich nichts hält.“
Das gelte auch für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen. „Wir haben jetzt die Arbeit für sie gemacht und den Antrag vorbereitet. Das heißt, Sie müssen nur noch zustimmen“, so Graf.
„Versprechen nicht gehalten“
„Die Koalition hat alles beim Klimaschutz zurückgefahren“, kritisierte er. „Diese Regierung ist mit dem Versprechen gestartet, fünf bis zehn Milliarden Euro über ein Sondervermögen in den Klimaschutz zu investieren. Wegen dieses Versprechens hat sie wirklich alles, was mit Klimaschutz zu tun hatte, aus dem Doppelhaushalt gestrichen. Aber die Kredite für das versprochene Klima-Sondervermögen von bis zu zehn Milliarden Euro wurden nicht aufgenommen.“
Neuer Artikel 31
In der Berliner Verfassung wollen die Grünen konkret den Artikel 31 ergänzen, in dem es bisher in Absatz 1 um die Umwelt und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen geht. Er soll künftig lauten: „Das Klima, die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen stehen unter dem besonderen Schutz des Landes.“
Nach dem bestehenden Absatz 2 (Tiere sind als Lebewesen zu achten und vor vermeidbarem Leiden zu schützen) soll nach dem Willen der Fraktion noch ein dritter Absatz eingefügt werden: „Das Land ist in Verantwortung auch für die künftigen Generationen verpflichtet, das Erreichen dieser Ziele durch Gesetzgebung, Verwaltungshandeln und andere Maßnahmen zu gewährleisten.“