Umweltauswirkungen: Rheinisches Revier: RWE erkennt 20 Bergschäden an

  • August 6, 2025

Bekommt ein Haus in einer Bergbauregion Risse, ist manchmal der Bergbau schuld. Aber nicht immer. Seit vielen Jahren gibt es auch im Rheinischen Braunkohlenrevier Verfahren zur Klärung.

Sinkt bei der Entwässerung in Bergbaugebieten der Boden nicht gleichmäßig ab, kann es zu Gebäudeschäden kommen, sogenannten Bergschäden. Im Rheinischen Braunkohlenrevier wurden der Betreibergesellschaft RWE Power im vergangenen Jahr 153 neue Gebäudeschäden gemeldet. Nur 20 davon hätten sich nach sorgfältiger Prüfung als neue Bergschadensfälle erwiesen, berichtete RWE Power im neuesten Jahresbericht zur Bergschadenssituation, den der Landtag jetzt im Internet veröffentlichte.

„Die Bergschadenssituation war in den letzten Jahren in etwa gleichbleibend“, heißt es in dem Bericht. 2023 waren von 155 gemeldeten Fällen 17 als neue Bergschäden anerkannt worden. 2022 zählte RWE 14 neue Fälle – bei 145 Erstmeldungen.

Prüfung von Erstmeldungen dauert sieben bis acht Wochen

Hinzu kamen im vergangenen Jahr 457 Wiederholungsmeldungen, bei denen an Objekten zum wiederholten Male Schäden gemeldet wurden. Auch hier lagen die Meldezahlen der vergangenen Jahre in der gleichen Größenordnung: 2023 wurden 442 Wiederholungsmeldungen verzeichnet, ein Jahr zuvor 429. Prüfung und Bearbeitung von erstmalig gemeldeten Schäden dauerten 2024 laut RWE im Durchschnitt sieben bis acht Wochen.

Liegt ein Bergschaden vor, zahlt RWE vollen Schadenersatz. Können sich die Betroffenen nicht mit RWE einigen, können sie die Schlichtungsstelle Braunkohle anrufen. In den vergangenen fünf Jahren wurden dort jedes Jahr im Schnitt zwölf Anträge gestellt. 2024 waren es neun. „2024 konnten erneut in nahezu allen abgeschlossenen Fällen gemeinsam einvernehmliche Lösungen gefunden werden“, heißt es in dem Bericht.

RWE: Geringe Anzahl von Klagen

RWE spricht in dem Bericht von einer positiven Wirkung der Schlichtungsstelle, die sich auch in einer geringen Anzahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen widerspiegele. 2024 sei eine Bergschadensklage beendet worden, ohne dass eine bergbauliche Schadensverursachung festgestellt wurde. „Hier wurde jedoch seitens der Kläger Berufungsklage eingereicht.“

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