Justiz: Prozess gegen Christina Block: Verteidigerwechsel bestätigt

  • August 7, 2025

Die Hamburger Unternehmerin Christina Block hat sich von ihrem prominenten Verteidiger getrennt. Der Prozess um die Entführung ihrer Kinder kann aber wie geplant weitergehen.

Im Prozess gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block (52) hat das Landgericht einem Wechsel in der Verteidigung zugestimmt. Im allseitigen Einverständnis habe die Vorsitzende Richterin der Strafkammer die Bestellung von Rechtsanwalt Otmar Kury als Pflichtverteidiger aufgehoben und der Angeklagten Rechtsanwalt Ingo Bott als neuen Pflichtverteidiger beigeordnet, teilte eine Gerichtssprecherin mit. 

Christina Block, Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, steht wegen Kindesentführung vor Gericht. Sie soll eine Rückholaktion ihrer beiden jüngsten Kinder von ihrem in Dänemark lebenden Ex-Mann in Auftrag gegeben haben. Das Gericht bestellt einen Pflichtverteidiger, um über die gesamte Dauer des Verfahrens sicherzustellen, dass ein Angeklagter anwaltlich vertreten wird. 

Kury hatte Block seit Beginn der Ermittlungen Anfang 2024 verteidigt. Block hatte am Mittwoch Kury für seinen Einsatz gedankt. In einer Erklärung von ihr, die Bott verbreitete, hieß es weiter: „Seit einiger Zeit habe ich allerdings festgestellt, dass unsere beiden Welten sehr unterschiedlich sind. Mir ist daran gelegen, als der Mensch gesehen und gehört zu werden, der ich tatsächlich bin. Die fachkundige und hochprofessionelle Kompetenz von Herrn Kury stelle ich dabei nicht infrage.“

Prozess geht mit Befragung von Christina Block weiter

Laut Anklage soll Block zusammen mit einem 63-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre beiden Kinder der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen. Den Angaben zufolge waren die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem Vater in Dänemark entrissen und nach Deutschland gebracht worden. 

In Deutschland blieben der Junge und das Mädchen wenige Tage bei der Mutter. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied aufgrund eines Eilantrags des Vaters, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen. Es gibt fünf weitere Angeklagte in dem Verfahren um die Entführungsaktion.

Am dritten Verhandlungstag am 25. Juli hatte Block in einer mehrstündigen Aussage die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Prozess soll am 15. August fortgesetzt werden. Dann will Block Fragen des Gerichts beantworten.

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