Kölner Drogenkrieg: Mehrjährige Haftstrafen für brutale Geiselnehmer

  • August 12, 2025

In einem Streit unter Drogenhändlern gingen drei Männer nicht gerade zimperlich vor. Jetzt wurden die Urteile gesprochen.

Im Zusammenhang mit dem sogenannten Kölner Drogenkrieg hat das Landgericht drei Männer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Zwei Männer im Alter von 25 Jahren und 30 Jahren bekamen neun Jahre beziehungsweise acht Jahre und drei Monate Haft wegen dreifacher Geiselnahme in Tateinheit mit dreifacher gefährlicher Körperverletzung. Der 21 Jahre alte Angeklagte, der zur Tatzeit im Juni 2024 noch Heranwachsender war, wurde zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil war am Montag gesprochen worden, wie ein Sprecher des Landgerichts Köln mitteilte. 

Geiseln stundenlang misshandelt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei angeklagten Niederländer Ende Juni 2024 von Mitgliedern einer Kölner Drogenbande engagiert worden waren, um Informationen über einen kurz zuvor erfolgten Raub von rund 350 Kilogramm Marihuana aus einer Lagerhalle in Hürth zu beschaffen. Dafür seien ihnen jeweils 2.000 Euro angeboten worden. In der Lagerhalle in Hürth fesselten die Niederländer demnach die ehemaligen Bewacher der geraubten Drogen mit Kabelbindern auf Stühle und misshandelten sie über Stunden. Die Polizei hatte die Geiselnahme schließlich nach einem Hinweis beendet und die Täter festgenommen. 

Die Angeklagten hatten zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen, diese im Verlauf des Prozesses aber eingeräumt. Allerdings hätten sie hierbei versucht, so die Feststellungen des Gerichts, ihre Tathandlungen kleinzureden.

Marihuana-Raub löste Drogenkrieg aus

Der Raub der 350 Kilogramm Marihuana gilt laut Ermittlern als Ausgangspunkt des sogenannten Kölner Drogenkriegs, vor dessen Hintergrund es im Juni und Juli 2024 zu insgesamt zwei Geiselnahmen, mehreren explodierten Sprengsätzen und Schüssen auf Gebäude in Köln und in anderen Städten gekommen war. Derzeit finden noch zwei weitere Prozesse aus dem Tatkomplex am Landgericht statt.

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