Parlamente: Landtag will Verfassungsfeinden einen Riegel vorschieben

  • August 12, 2025

Das Landesparlament schlägt ein mehrstufiges Verfahren vor, um die Verfassungstreue von Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen zu überprüfen. Präsidentin Wallmann erläutert die Einzelheiten.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Fraktionen und Abgeordneten des hessischen Landtags sollen nach einem Vorschlag des Landesparlaments künftig auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden. In einer Demokratie sei das Parlament die zentrale Institution und daher potenziell ein Ziel von Verfassungsfeinden, sagte Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) in Wiesbaden bei der Vorstellung ihres Vorschlags für eine Gesetzesänderung. 

„Der Landtag hat daher sicherzustellen, dass Verfassungsfeinde vom Parlament nicht auch noch aus Steuergeldern finanziert werden und sie keinen Zugang zu seiner Infrastruktur erhalten“, bekräftigte Wallmann. Sie sehe es auch als verfassungsrechtlichen Auftrag, im Namen der Abgeordneten sowie der Bürgerinnen und Bürger, alle Vorkehrungen zu treffen, dass eine verdeckte Finanzierung von Verfassungsfeinden, die gegen unseren Staat kämpfen ausgeschlossen werde, argumentierte sie. 

Wie will der Landtag dies erreichen?

Der Vorschlag zielt den Angaben zufolge darauf ab, Beschäftigte von Fraktionen und Abgeordneten in einem dreistufigen Verfahren dahingehend zu überprüfen, ob von ihnen ein Risiko für das Parlament ausgeht. Nach einer ersten Selbstauskunft soll die Landtagskanzlei das Führungszeugnis bei Behörden einholen. Anschließend könnten anlassbezogen zusätzlich Informationen beim Verfassungsschutz und beim Landeskriminalamt abgefragt werden. Die Beschäftigten der Landtagskanzlei unterliegen als Angehörige des öffentlichen Dienstes bereits einer besonderen Verpflichtung zur Verfassungstreue

Wie verpflichtend ist das Verfahren? 

Wallmann betonte, dass das Ausfüllen des Fragebogens freiwillig sei, Gerichtsurteile und Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden würden nicht ohne Einverständnis der Betroffenen eingeholt. Allerdings gilt auch: „Wird eine Mitarbeit in diesem Verfahren jedoch verweigert, muss der oder die Beschäftigte damit rechnen, von der Finanzierung ausgeschlossen zu werden.“ Über den Ausschluss wird im Landtagspräsidium abschließend beraten und abgestimmt. Im Präsidium sind alle Landtagsfraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und AfD vertreten.

Wie geht es nun weiter?

Der Vorschlag für die Gesetzesnovelle sei den fünf Fraktionen unterbreitet worden, damit diese die Initiative in den Landtag einbringen können, erläuterte Wallmann. Sollte die Reform beschlossen werden, dann wären alle rund 470 aktuellen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Abgeordneten und Fraktionen betroffen sowie alle künftigen. 

Wie reagieren die oppositionellen Landtagsfraktionen?

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Robert Lambrou äußerte sich kritisch zu dem Vorstoß. Er frage sich, warum dieser Gesetzesvorschlag überhaupt nötig sei. Es stehe die Frage im Raum, ob er nicht zu tief in die Ausübung des freien Mandates eingreife. „Wir sehen einer Zuverlässigkeitsprüfung unserer Mitarbeiter gelassen entgegen, denn wir wählen unsere Mitarbeiter sorgfältig aus“, erklärte Lambrou. 

Die Grünen-Fraktion begrüßte dagegen nach den Worten ihrer Parlamentarischen Geschäftsführerin Miriam Dahlke „ausdrücklich, dass sich nun auch Hessen auf den Weg macht, und der Finanzierung von verfassungsfeindlichen Beschäftigten einen Riegel vorschieben will“. 

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Oliver Stirböck, erklärte: „In diesen Zeiten können Schutzmaßnahmen ein sinnvolles Instrument einer wehrhaften Demokratie sein und deren Widerstandsfähigkeit erhöhen.“ Die Freien Demokraten würden im Abwägungsprozess darauf achten, „dass Maßnahmen bei Extremisten angewendet werden, aber nicht jede unliebsame politische Meinung diskreditiert wird“.

Welche ähnlichen Regelungen gibt es anderen Parlamenten? 

Der rheinland-pfälzische Landtag beispielsweise hatte Anfang Juli beschlossen, dass Mitarbeiter der Fraktionen künftig auf ihre Verfassungstreue überprüft werden. Sie dürfen nur dann für eine Parlamentsfraktion tätig werden, wenn der Landtagspräsident nach einer „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ keine Bedenken gegen die betreffende Person hat. 

In Nordrhein-Westfalen darf die Landtagsverwaltung vor der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses künftig eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister über die betreffende Person einholen. Sollten sich Gefährdungshinweise ergeben, kann der Zugang zu den Einrichtungen sowie zur IT-Infrastruktur des Landtags ganz oder teilweise verwehrt werden. 

Für die Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern wird in NRW künftig zudem nur dann Geld aus öffentlichen Mitteln erstattet, wenn sie zuvor eine einwandfreie Auskunft aus dem Register vorgelegt haben, die keine vorsätzlichen Straftaten enthält.

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