
Stocken Ermittlungen zu Straftaten, loben Behörden auch Belohnungen für Hinweise aus. Beim Juwelenraub in Dresden war es sogar eine halbe Million Euro. Aber wie oft werden Belohnungen ausgezahlt?
Immer wieder werden bei stockenden Ermittlungen Belohnungen ausgelobt – wirklich zum Zuge kommt dieses Mittel in Sachsen aber eher selten. Im Jahr 2022 wurde zuletzt eine Belohnung ausgezahlt, wie das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Der wohl höchste Betrag der vergangenen Jahre wurde Ende 2019 nach dem spektakulären Juwelenraub aus dem Grünen Gewölbe Dresden mit 500.000 Euro ausgelobt. Am frühen Morgen des 25. November 2019 waren zwei Täter in das berühmte Schatzkammermuseum im Dresdner Residenzschloss eingedrungen und rafften mehr als 20 barocke Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten zusammen. Die sehr hohe Belohnung führte aber nicht zu entscheidenden Hinweis auf die Tatverdächtigen oder die Beute.
37.000 Euro zwischen 2019 und 2022 ausgezahlt
Offiziell heißt es in der Verwaltungsvorschrift, dass Belohnungen ausgesetzt werden können, wenn diese zur Aufklärung von Straftaten dienen, die in besonderem Maße öffentlichkeitswirksam waren. Aber auch zur Aufklärung von Serienstraftaten und Straftaten mit terroristischem oder extremistischem Hintergrund oder zur Ergreifung oder Wiederergreifung flüchtiger Personen. Demnach sollen Belohnungen erst dann ausgesetzt werden, wenn erste Ermittlungen erfolglos waren oder eine rasche Aufklärung geboten scheint.
Das Landeskriminalamt, die Landespolizeidirektion, die Polizeidirektionen, der Generalstaatsanwalt sowie die leitenden Oberstaatsanwälte können Belohnungen bis zu 12.500 Euro aussetzen. Höhere Beträge dürfen nur mit Zustimmung des Innenministeriums oder des Justizministeriums ausgesetzt werden.
Zwischen 2019 und 2022 wurden Belohnungen in Höhe von 37.000 Euro ausgezahlt. Nach Angaben des Innenministeriums erfolgten diese unter anderem für Hinweise zu einer Brandstiftung in einem Lokal sowie einer Serie von Sachbeschädigungen an Fahrzeugen oder der Störung des öffentlichen Friedens.