
Ein 18-Jähriger hat Panik vor dem Zahnarzt. Seine Zähne sind in einem schlimmen Zustand. Er lässt sich auf eine Vollnarkose ein – doch überlebt sie nicht. Zwei Mediziner müssen nun erneut vor Gericht.
Nach dem Tod eines jungen Zahnarzt-Patienten, der 2016 nach langer Vollnarkose gestorben ist, müssen sich die beiden zuständigen Mediziner erneut vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vor einem Jahr gesprochenen Urteile des Landgerichts Hamburg gegen die Zahnärztin und den Narkosearzt aufgehoben, wie das Gericht mitteilte.
Während die Ärztin im Juli 2024 freigesprochen wurde, war der Anästhesist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung für Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Gegen das erste Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, gegen das zweite der Angeklagte.
Die beiden Ärzte hatten am 27. Mai 2016 einen 18-Jährigen behandelt. Der junge Mann hatte zahlreiche kaputte Zähne und große Schmerzen, aber riesige Angst vor der Behandlung. Er ging zusammen mit seiner Mutter in eine Zahnarztpraxis im Stadtteil Altona und wollte für die Behandlung eine Vollnarkose. Vorschläge für alternative Behandlungsmethoden lehnte er ab. Bei dem mehrstündigen Termin kam es zu einem Herz-Kreislauf-Versagen. Kurz darauf starb der Mann in einem Krankenhaus.
Strafe gegen Narkosearzt muss neu berechnet werden
Nun müssen die Richter erneut auf die Fälle schauen, hat der BGH entschieden. Im Fall des Anästhesisten hätten die Richter unter anderem in die Strafzumessung einfließen lassen müssen, dass sie einen sogenannten Verbotsirrtum für möglich hielten. Dass also der Mediziner eventuell nicht wusste, dass er etwas Unrechtes tut.
Dabei ging es um notwendige Medizingeräte zur Kontrolle der Körperfunktionen des Patienten während der mehr als acht Stunden dauernden OP. Auch dauerte das Verfahren vergleichsweise lang. Weil diese Punkte aber nicht in das Urteil eingeflossen waren, soll erneut geprüft werden, ob sie sich strafmildernd auswirken können. Neu aufgerollt wird der Prozess gegen den Narkosearzt deshalb nicht. Die Strafe gegen den Mediziner kann aber geringer ausfallen.
Verfahren gegen Zahnärztin wird neu aufgerollt
Anders sieht das bei der Zahnärztin aus, die freigesprochen worden war. „Hier muss man vermutlich das ganze Verfahren neu aufrollen. Das geht sozusagen von null los“, sagte ein Sprecher des Hanseatischen Landgerichts in Hamburg der Deutschen Presse-Agentur.
Hintergrund ist die Frage, ob die Zahnärztin aufgrund der sehr langen Operation genauer hätte mitplanen müssen, statt diesen Teil ausschließlich dem Anästhesisten zu überlassen. Zudem müsse geklärt werden, ob die Zahnärztin den Narkosearzt über die Überschreitung der geplanten OP-Zeit informierte. Diese Aspekte habe das Landgericht nicht erkennbar bedacht, begründete der BGH seine Entscheidung.