Kriminalität: Untermieter überfallen – Mehrjährige Haftstrafe

  • August 14, 2025

Ein Berliner vermietet illegal seine Wohnung, für die das Jobcenter aufkommt. Der Untermieter aber zahlt nicht regelmäßig. Es kommt zum Streit.

   Nach Überfällen auf seinen unliebsamen Untermieter ist ein 31-Jähriger zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. In zwei Fällen sei er gewaltsam in die eigene Mietwohnung eingedrungen, um den Mann zum Auszug zu bewegen, begründete das Berliner Landgericht. Der Untermieter und dessen Schwester seien bedroht und mit Pfefferspray attackiert, die Frau auch getreten und beraubt worden.

Der 31-Jährige wurde der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung in zwei Fällen, der gefährlichen Körperverletzung sowie des besonders schweren Raubes schuldig gesprochen. Es habe auch kein Anspruch auf einen Auszug bestanden, hieß es weiter im Urteil. Ein Mietverhältnis könne nur schriftlich gekündigt werden.

Der arbeitslose 31-Jährige hatte seine Mietwohnung in Berlin-Kreuzberg, für die das Jobcenter aufkam, ohne Genehmigung untervermietet. Es sei „wohl von Sozialleistungsbetrug auszugehen“, sagte sein Verteidiger. 500 Euro Miete seien vereinbart worden. Weil der Untermieter gar nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt habe, seien seinem Mandanten „die Nerven durchgegangen“.

Tür aufgetreten, Pfefferspray eingesetzt

Der Angeklagte sei Anfang Juni dieses Jahres „überfallartig mit einem Mittäter in die Wohnung eingedrungen“, so das Gericht. Er habe die Tür aufgetreten, dem Untermieter Pfefferspray in das Gesicht gesprüht. Zwei Tage später habe sich die Schwester des Untermieters in der Wohnung befunden. Auch die 39-Jährige sei mit Pfefferspray attackiert worden. Durch einen Tritt sei die Frau gestürzt, sie habe Kopfverletzungen erlitten. Erneut hätten die Angreifer lautstark einen Auszug aus der Wohnung gefordert.

Der Angeklagte hatte weitgehend gestanden – einen Tritt sowie den Raub eines Handys und von Bargeld allerdings bestritten. Der 31-Jährige sagte, er selbst habe in der Wohnung eines Bekannten in Berlin-Steglitz gewohnt, um seinem bei der Großmutter lebenden Kind näher zu sein. Bei den Taten sei er alkoholisiert gewesen.

Der 31-Jährige wurde vor zwei Monaten festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre Haft gefordert. Weil das Gericht von einem – juristisch – minder schweren Fall ausging, fiel das Urteil geringer aus. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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