Parteien: SPD und BSW beim Umgang mit AfD-Einstufung uneins

  • August 15, 2025

Die AfD in Brandenburg gilt nun offiziell als rechtsextrem. Wie geht die Regierungskoalition damit um? SPD und BSW ziehen unterschiedliche Schlüsse.

Nach der Einstufung der AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch ist die Regierungskoalition bei der Bewertung der Folgen gespalten. Am Donnerstag machte das Innenministerium das Gutachten des Verfassungsschutzes öffentlich, das Grundlage für die Höherstufung der AfD vom Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung ist. Die Koalitionspartner SPD und BSW bewerten es unterschiedlich. 

Die Einstufung ist aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion rechtlich und politisch ein Wendepunkt und ein drastisches Alarmsignal für unsere Demokratie. „Wir nehmen den Bericht als Auftrag, alle Schutzmechanismen unseres Rechtsstaats zu nutzen – auch ein Parteiverbot muss geprüft werden“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Erik Stohn nach der Vorstellung des sogenannten Einstufungsvermerks.

BSW: Verbotsdiskussion stärkt AfD

Die Diskussionen über ein AfD-Verbot stärkten die Partei dagegen nur, meint das BSW. „Behördlich oder rechtlich gegen die AfD vorzugehen, hat der Partei eher genützt. Wer den juristischen Weg einschlägt, verkennt zudem oft die realen Probleme in der Gesellschaft, für die nicht selten die AfD ein Ventil ist“, sagte Fraktionschef Niels-Olaf Lüders. Er sagte zum Gutachten auch: „Einige der aufgeführten Zitate sind lediglich Ausdruck eines rechts-konservativen Weltbilds. Wir teilen dies ausdrücklich nicht, aber es ist keine verbotene Meinung.“

Auseinandersetzung um Verfassungstreue-Check 

Anders reagiert der Koalitionspartner SPD. „Die AfD in Brandenburg ist klar rechtsextrem. Das zeigt der Einstufungsvermerk jetzt für alle einseh- und nachlesbar schwarz auf weiß“, sagte Generalsekretär Kurt Fischer. Neben einer Anstrengung eines Verbotsverfahrens am Bundesverfassungsgericht spricht sich die SPD auch für eine Weiterentwicklung des Verfassungsstreue-Checks aus. Das BSW sieht dieses Instrument kritisch. 

2024 beschloss der Landtag, dass es vor dem Amtseid für angehende Beamtinnen und Beamte nun eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gibt. Dabei wird geprüft, ob die Kandidaten mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Der vom BSW kritisierte Verfassungstreue-Check soll unter anderem wegen damit verbundener Grundrechtseingriffe überprüft werden.

Innenminister René Wilke sagte zur Verbotsdebatte am Donnerstagabend im RBB, dass jetzt erst einmal eine Phase sei, in der die AfD überlegen könnte, „mal zur Besinnung zu kommen und einen anderen Weg einzuschlagen. Das geht ja auch.“

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