Wohnungspolitik: „Deutsche Wohnen & Co enteignen“: Gesetzentwurf kommt

  • August 15, 2025

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ arbeitet weiter an einem eigenen Entwurf für ein Gesetz zur Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Der Zeitplan ist noch offen.

Noch ist nicht absehbar, wann der von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ angekündigte Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin vorliegt. „Uns war klar, dass das sehr aufwendig wird und viel Detailarbeit erfordert“, sagte ein Sprecher der Initiative dem „Tagesspiegel“.

„Wir wollen keine Schnellschüsse, wir arbeiten gründlich und wir kommen gut voran. Den genauen Zeitplan werden wir zu gegebener Zeit bekanntgeben.“ Beim Volksentscheid 2021 hatte die Initiative keinen eigenen Entwurf vorgelegt. „Es gab damals noch nicht die wissenschaftlichen Erkenntnisse, auf denen wir ein seriöses Gesetz aufbauen konnten“, erklärte der Sprecher. 

„Das ist heute anders. Wir haben die Ergebnisse der Expertenkommission.“ Es gebe handfeste Grundlagenforschung zu dem Thema. „All das lassen wir jetzt in einen seriösen, wasserdichten Gesetzentwurf einfließen, den wir in einem neuen Volksentscheid zur Abstimmung vorlegen werden.“

Kritik am Entwurf der SPD-Fraktion

Den Entwurf für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, den die Berliner SPD-Fraktion vorgelegt hat, sieht die Initiative ausgesprochen kritisch: „Der Entwurf zeigt, dass die SPD nicht verstanden hat, was Vergesellschaftung bedeutet. Es geht eben nicht nur um ein kleines Wirtschaftsreförmchen“, kritisierte der Sprecher. 

„In Artikel 15 des Grundgesetzes steht, dass bestimmte Güter zum Wohle der Allgemeinheit in Gemeinwirtschaft überführt werden können“, sagte er. „Wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh nun davon spricht, die Marktwirtschaft mit dem Gesetz sozialer zu machen, hat das nichts mit Vergesellschaften zu tun. Es muss darum gehen, bestimmte Bereiche des Wirtschaftslebens aus der marktwirtschaftlichen Verwertungslogik zu lösen.“

CDU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vorzulegen. Einen gemeinsamen Entwurf gibt es bisher nicht. Das Gesetz ist eine Reaktion auf den erfolgreichen Volksentscheid von 2021 zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Damals hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt.

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