Oberlandesgericht Stuttgart: Mannheimer Messerattacke: Verteidiger fordern lebenslänglich

  • August 15, 2025

Sulaiman A. soll im Mai 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz sechs Menschen mit einem Messer verletzt haben – der Polizist Rouven Laur starb kurz darauf. Auch die Verteidiger sprechen von Mord.

Im Verfahren nach der tödlichen Messerattacke auf dem Mannheimer Marktplatz hat die Verteidigung des Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes an dem Polizisten Rouven Laur gefordert. Zudem sei der 26-Jährige des versuchten Mordes an Islamkritiker Michael Stürzenberger schuldig, sagte einer seiner Anwälte. Mit Blick auf weitere Opfer seien sie im Plädoyer von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen.

Für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld oder eine Sicherungsverwahrung sprachen sie sich nicht aus. Damit könnte Sulaiman A. im Fall einer Verurteilung nach 15 Jahren frühzeitig aus der Haft entlassen werden. 

Angeklagter lebte mit Frau und zwei Kindern in Hessen

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft verletzte der Afghane bei dem Angriff in Mannheim sechs Menschen mit einem Messer, fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten Laur. Der Beamte starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Der Angeklagte hatte mit seiner Frau und den zwei kleinen Kindern bis zur Tat im hessischen Heppenheim gelebt – rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.

Seit Februar läuft das Verfahren gegen A. vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes gefordert. Zudem will sie, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen. 

Urteil könnte am 16. September verkündet werden

Die Anwälte der Familie Laur forderten zusätzlich die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Diese dient dazu, die Allgemeinheit vor Straftätern zu schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich über Jahre vor der Tat radikalisierte und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Er habe nicht nur den Islamkritiker Stürzenberger von der BPE töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und „vermeintlich Ungläubige“ wie möglich.

Nach der Sommerpause ist für den 15. September das letzte Wort des Angeklagten geplant. Ein Urteil könnte laut Gericht bereits am 16. September verkündet werden.

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