Gericht: Mängel an Loreley-Bühne – BGH weist Beschwerde zurück

  • August 18, 2025

Jahrelang haben sich Pächterin und Gemeinde über die Bühne und Geld gestritten. Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde nun zurückgewiesen. Was sagt die Pächterin dazu?

Der Streit ums Geld hat ein Ende: Die Pächterin der Loreley-Freilichtbühne in Sankt Goarshausen hat wegen Mängeln an der Bühne in bestimmten Jahren zu Recht weniger Pacht gezahlt. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte dies bereits im Februar 2023 geurteilt und eine Revision nicht zugelassen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies eine Beschwerde dagegen am 13. August zurück, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte.

Konkret ging es in dem Streit um eine geminderte Pacht zwischen 2017 und 2019 sowie eine von der Gemeinde ausgesprochene fristlose Kündigung. Laut früherem Urteil des Oberlandesgerichts hatte die Pächterin mehrere Mängel nachgewiesen, unter anderem eine geringere Zuschauerzahl als vertraglich angegeben, Wetterabhängigkeit und neue, nicht nach Standard verlegte, Kabel.

Ulrich Lautenschläger, Geschäftsführer der Pächterin Loreley Venue Management GmbH, hofft darauf, dass das Kriegsbeil endgültig begraben werden könne, wie er in einer Mitteilung schrieb. „Wir sind jederzeit bereit dazu, denn wir wollen gerne in Ruhe erfolgreich weiterarbeiten, und zwar bis zum Ende der Pachtzeit im Dezember 2030.“ Die Gemeinde äußerte sich auf eine Anfrage zunächst nicht.

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