
Christina Block bestreitet, die Entführung ihrer Kinder aus Dänemark in Auftrag gegeben zu haben. Nun muss sich die Hamburger Unternehmerin zum zweiten Mal den Fragen des Gerichts stellen.
Im Prozess um die Entführung ihrer Kinder aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark will das Hamburger Landgericht am Dienstag (9.30 Uhr) die Befragung von Christina Block (52) fortsetzen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, hatte am dritten Verhandlungstag in einer mehrstündigen Erklärung den Vorwurf der Anklage zurückgewiesen, sie habe die Rückholaktion ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben.
Am vergangenen Freitag hatte die Vorsitzende der Strafkammer, Isabel Hildebrandt, mit einer minuziösen Befragung der Angeklagten begonnen. Dabei räumte Block ein, dass sie mit Beratern und Sicherheitsfirmen verschiedene Möglichkeiten einer Rückholung erwogen hatte, unter anderem eine Fahrt mit einem Boot über die Flensburger Förde zum Haus ihres Ex-Manns in Süddänemark. Sie betonte zugleich, dass es sich um hypothetische Überlegungen gehandelt habe.
Jahrelanger Sorgerechtsstreit als Vorgeschichte
Im August 2021 hatte der Vater die beiden Kinder nach einem Wochenendbesuch bei sich behalten. Das Hanseatische Oberlandesgericht sprach danach der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu und verpflichtete den Vater zur Herausgabe der Kinder. Die dänische Justiz lehnte eine Durchsetzung des Beschlusses jedoch ab.
In der Silvesternacht 2023/24 hatten – laut Anklage – mehrere Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens den damals zehn Jahre alten Sohn und die 13-jährige Tochter nach Deutschland entführt. Vier Tage später waren die Kinder auf Anordnung des Oberlandesgerichts zu ihrem Vater zurückgekehrt.
Angeklagt ist auch Blocks Lebenspartner, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (66). Ihm wird Beihilfe vorgeworfen. Wie Block und die fünf übrigen Angeklagten weist er alle Schuld von sich.