Kriminalität: Mordkomplott im Familienstreit: Haftstrafen gegen Ehepaar

  • April 30, 2025

Der Ex-Schwiegersohn eines Bestatters legt kriminelle Machenschaften mit Pässen von Toten offen. Die Familie soll daher versucht haben, den Mann loszuwerden. Rund zehn Jahre später fällt ein Urteil.

Ein ehemaliger Bestatter und seine Ehefrau sind wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Berliner Landgericht verhängte gegen den 64-jährigen Mann eine Strafe von insgesamt fünf Jahren. Gegen die 60-jährige Frau ergingen vier Jahre Gefängnis. Die Angeklagten hätten vor rund zehn Jahren versucht, den ehemaligen Ehemann ihrer Tochter töten zu lassen, weil dieser zuvor kriminelle Machenschaften des damaligen Bestatters offengelegt habe, begründete der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka.

Die aus Syrien stammenden Eheleute hätten Ende 2014 versucht, den zweiten Ehemann ihrer heute 37-jährigen Tochter zu einer Messerattacke auf seinen Vorgänger zu bewegen, stand für das Gericht nach rund einjähriger Verhandlung mit 27 Prozesstagen fest. „Sie stellten ihm eine Belohnung in Aussicht“, so der Richter. Die Angeklagten hätten durch die Offenlegung von Schleuserkriminalität mit Pässen von Toten ihre „Familienehre“ verletzt gesehen. Aus niedrigen Beweggründen hätten sie agiert.

Gericht: 1.500 Euro für jeden Monat in Haft geboten

Der 64-Jährige habe dem zweiten Mann der Tochter im Dezember 2014 zunächst 1.000 Euro „Entschädigung“ für jeden Monat angeboten, den er wegen der von den Angeklagten gewollten Tat im Gefängnis sitzen werde, so der Richter. Als der inzwischen 42-Jährige deutlich ablehnte, hätten der Angeklagte und seine Frau „wechselseitig auf ihn eingewirkt“. Die 60-Jährige habe schließlich 1.500 Euro im Monat geboten. „Er lehnte erneut ab.“

Der Ex-Mann der Tochter, den die Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts loswerden wollten, habe in einem heftigen Familienstreit mit gegenseitigen Strafanzeigen zunächst vor Zeugen von kriminellen Machenschaften seines ehemaligen Schwiegervaters gesprochen. Im Juni 2015 habe er den Bestatter angezeigt, weil dieser Schleusern die Pässe von Toten verkauft habe. 

Gegen den damaligen Betreiber eines Bestattungsinstituts in Berlin-Neukölln erging im April 2021 eine Strafe von 18 Monaten Haft auf Bewährung. Diese Verurteilung wurde in die nun verhängte Strafe einbezogen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von sechseinhalb beziehungsweise fünfeinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freisprüche. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen die zunächst mitangeklagte Tochter war wegen einer Erkrankung der Frau abgetrennt worden.

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