Urteil: Name „Immun Smoothie“ irreführend – dm verliert Rechtsstreit

  • August 20, 2025

Seinen Kindern will man Gutes tun und greift gerne auch zu gesunden Getränken. Manchmal aber werden Kunden da auf die falsche Fährte gelockt. Dm verliert nun gegen eine Verbraucherorganisation.

Die Drogeriemarktkette dm darf ein Obst-Getränk für Kinder nicht mehr als „Immun Smoothie“ bezeichnen. Mit dem Namen und auch der Gestaltung der Verpackung werde suggeriert, dass das Immunsystem beziehungsweise die Immunabwehr durch den Verzehr des Mixgetränks positiv beeinflusst werde. Das sei irreführend und unzulässig, befand das Landgericht Karlsruhe.

Mit dem Beschluss vom 14. August gab es der Verbraucherorganisation Foodwatch recht. Sie hatte dm wegen des Produktnamens. Bei dem Mixgetränk handelt es sich um eine Mischung aus Apfel-, Bananen- und Erdbeerpüree. (Az.: 14 O 13/25 KfH)

Foodwatch begrüßte die Entscheidung und kritisierte außer der Verpackung auch das Fruchtpüree selbst. „Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als „Immun Smoothie“ verkauft, führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche“, sagte Rauna Bindewald von Foodwatch laut Mitteilung. Das sei nicht nur dreist, sondern schlicht illegal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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